Pribram.eu Anliegen Familie und persönliche Angelegenheiten Änderung des Vor- und Nachnamens
Potřebuji vyř. Ro. a os. zál. Zm. jm. a pří.
Änderung des Vor- und Nachnamens
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
Dem Antrag auf Genehmigung einer Änderung des Vornamens oder Nachnamens müssen folgende Unterlagen beigefügt werden
- die Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde des Antragstellers oder die Geburtsurkunde eines minderjährigen Kindes,
- bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil,
- im Falle von verwitweten Personen die Sterbeurkunde,
- Nachweis über den ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik (z. B. Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung),
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, d. h. Personalausweis, Reisepass oder ein anderer Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller Staatsbürger der Tschechischen Republik ist,
- Zustimmung einer natürlichen Person über 12 Jahren, sofern es sich um eine Änderung ihres Vornamens bzw. ihrer Vornamen oder ihres Nachnamens handelt; im Falle eines minderjährigen Kindes – schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die diese Zustimmung ersetzt.
Grundlegende Informationen
Der Vorname bzw. die Vornamen oder der Nachname einer natürlichen Person können nur auf deren Antrag oder gegebenenfalls auf Antrag ihrer gesetzlichen Vertreter geändert werden. Die Änderung des Nachnamens wird insbesondere dann genehmigt, wenn es sich um einen beleidigenden oder lächerlichen Nachnamen handelt oder wenn ein schwerwiegender Grund dafür vorliegt. Der Antrag ist bei dem Standesamt zu stellen, in dessen Verwaltungsbezirk der Antragsteller seinen ständigen Wohnsitz hat; bei minderjährigen Kindern entscheidet das Standesamt am ständigen Wohnsitz des Kindes.
Bearbeitungsfrist
30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?
- eine natürliche Person, bei minderjährigen Kindern deren gesetzliche Vertreter,
- eine natürliche Person, die kein Staatsbürger der Tschechischen Republik ist, jedoch nur, wenn sie gemäß besonderen Rechtsvorschriften eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Formular, erhältlich
- erhältlich beim Stadtamt Příbram, Standesamt,
- Formulare zum Herunterladen
Rechtsvorschrift, nach der verfahren wird
- Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Verordnung Nr. 207/2001 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über das Verwaltungsverfahren,
- Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren,
- Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch.
Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr)
- Genehmigung der Änderung eines abwertenden oder lächerlichen Nachnamens – 200 CZK,
- Genehmigung der Änderung eines fremdsprachigen Nachnamens oder der Rückkehr zu einem früheren Nachnamen – 300 CZK,
- Änderung des Vornamens oder Nachnamens in sonstigen Fällen – 3.000 Kč,
- Änderung des Vornamens und des Nachnamens im Falle einer Transsexualität – gebührenfrei.
Rechtsmittel
Wird dem Antrag nicht stattgegeben, kann innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Ablehnungsbescheids über das Stadtamt Příbram beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen in Prag Widerspruch eingelegt werden.
Wo Sie weitere Informationen erhalten
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.
Aktualisiert: 26. 5. 2026 v 13:00:29