Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Změna jména a příjmení Erklärung zur Wahl des zweiten Vornamens
Ro. a os. zál. Zm. jm. a pří. Prohl. o vo..
Erklärung zur Wahl des zweiten Vornamens
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
- Personalausweis,
- Geburtsurkunde,
- Heiratsurkunde (geschiedener Antragsteller) oder Sterbeurkunde (verwitweter Antragsteller).
Die Erklärung zur Namenswahl muss Folgendes enthalten
- Vorname(n), Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie die Geburtsnummer der Person, auf deren Namen sich die Erklärung bezieht,
- Vorname(n), Nachname, gegebenenfalls Geburtsnachname sowie Geburtsdatum der natürlichen Personen, die die Erklärung für Minderjährige abgeben,
- den Vornamen bzw. die Vornamen, die sie wählen,
- die beglaubigte Unterschrift des Erklärenden; wird die Erklärung persönlich abgegeben, ist eine Beglaubigung der Unterschrift nicht erforderlich, und das Standesamt vermerkt auf der Erklärung, dass sie vor ihm unterzeichnet wurde oder dass die Unterschrift bzw. die Unterschriften als echt anerkannt wurden,
- gegebenenfalls die Zustimmung eines Minderjährigen über 12 Jahren zur Erklärung über die Wahl eines zweiten Namens.
Grundlegende Informationen
Gemäß dem Gesetz Nr. 301/2000 Slg. über das Personenstandsregister, den Vornamen und den Nachnamen und zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze kann ein Bürger, der im Personenstandsregister mit einem Namen eingetragen ist, vor dem Standesamt erklären, dass er zwei Namen führen wird. Sind im Personenstandsregister mehrere Namen eingetragen (bei natürlichen Personen, die bis zum 31.12.1949 geboren wurden), kann der zweite Name nur aus diesen eingetragenen Namen ausgewählt werden.
Bearbeitungsfrist
30 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen?
Die Erklärung zur Wahl eines zweiten Namens kann von einer natürlichen Person, die Bürger der Tschechischen Republik ist, abgegeben werden. Für Minderjährige geben die gesetzlichen Vertreter diese Erklärung ab. Bei Minderjährigen, die älter als 12 Jahre sind, muss deren Zustimmung beigefügt werden.
Formular, wo es erhältlich ist
Die Erklärung muss beim Standesamt am Ort des ständigen Wohnsitzes des Antragstellers oder bei dem Standesamt abgegeben werden, in dessen Geburtsregister der Name eingetragen ist. Diese Erklärung kann nur einmal abgegeben werden und ist unwiderruflich.
Rechtsgrundlage
- Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vornamen und den Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Verordnung Nr. 207/2001 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Sb. über Personenstandsregister, Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze.
Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr)
Für die Erklärung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Rechtsbehelfe
Es gibt keine; die Erklärung kann nur einmal abgegeben werden und ist unwiderruflich.
Anmerkungen
Der Bürger ist berechtigt, aber auch verpflichtet, den Vornamen bzw. die Vornamen und den Nachnamen zu verwenden, unter denen er im Personenstandsregister eingetragen ist. Er ist daher verpflichtet, die Ausstellung eines neuen Personalausweises, Reisepasses usw. zu beantragen, auf dem beide Vornamen angegeben sind.
Wo Sie weitere Informationen erhalten
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.
Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:54:42