Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Změna jména a příjmení Änderung des Nachnamens nach der Scheidung in den früheren Nachnamen nach Ablauf der Frist
Ro. a os. zál. Zm. jm. a pří. Zm. př. po ro.
Änderung des Nachnamens nach der Scheidung in den früheren Nachnamen nach Ablauf der Frist
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
- Personalausweis,
- Heiratsurkunde,
- Scheidungsurteil mit Vermerk über die Rechtskraft.
Grundlegende Informationen
Ein Ehepartner, der bei der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehepartners angenommen hat, kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Scheidungsurteils dem Standesamt mitteilen, dass er seinen früheren Nachnamen wieder annimmt, bzw. darauf verzichtet, neben dem früheren Nachnamen auch den gemeinsamen Nachnamen zu führen. Verpasst er die sechsmonatige Frist nach Rechtskraft des Scheidungsurteils, kann er beim zuständigen Standesamt die Genehmigung zur Änderung des Nachnamens beantragen. Ein Ehegatte, der seinen früheren Familiennamen angenommen hat, ist berechtigt und verpflichtet, diesen Familiennamen zu führen, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem das Standesamt, das die Mitteilung entgegengenommen hat, eine Bestätigung darüber ausgestellt hat. Der Antrag ist bei dem Standesamt zu stellen, das für den ständigen Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist.
Bearbeitungsfrist
30 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen?
Antragsteller für die Änderung des Nachnamens ist die Person, die bei der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehepartners angenommen hat.
Formular – wo erhältlich
Erhältlich beim Stadtamt Příbram, Standesamt.
Rechtsgrundlage
- Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vornamen und den Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Verordnung Nr. 207/2001 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch.
- Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren,
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über das Verwaltungsverfahren.
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)
Die Verwaltungsgebühr beträgt 300 CZK
Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:53:30