Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Změna jména a příjmení Schreibweise des weiblichen Nachnamens in der männlichen Form

Schreibweise des weiblichen Nachnamens in der männlichen Form

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.

  • Personalausweis des Antragstellers,
  • Standesamtliche Bescheinigung, sofern die Eintragung bereits erfolgt ist,
  • im Falle einer minderjährigen Person die schriftliche Einwilligung des anderen Elternteils mit beglaubigter Unterschrift oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die diese Einwilligung ersetzt,
  • Nachweis über den ständigen Wohnsitz im Ausland, ggf. eine Erklärung über diesen Wohnsitz,
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit des Ehepartners, der Ausländer ist (z. B. Reisepass oder ein anderes Dokument, ausgestellt von dem Staat, dessen Staatsangehöriger der Ehepartner ist)
  • gegebenenfalls die schriftliche Einwilligung einer minderjährigen Person, die älter als 12 Jahre ist.

Grundlegende Informationen

Der Nachname von Frauen wird gemäß den Regeln der tschechischen Grammatik gebildet. Bei der Eintragung der Eheschließung kann auf Antrag der von der Eheschließung betroffenen Frau der Nachname, den sie nach der Eheschließung tragen wird, in der männlichen Form angegeben werden. Bei der Eintragung der Geburt eines Kindes kann auf Antrag der Eltern der Nachname eines weiblichen Kindes in der männlichen Form angegeben werden. 

Das Verfahren gilt nicht für

Das Verfahren gilt nicht für ausländische Staatsangehörige, die in der Tschechischen Republik leben.

Bearbeitungsfrist

30 Tage

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?

Die Mutter oder die Eltern eines weiblichen Kindes. Handelt es sich um ein Kind, das älter als 12 Jahre ist, ist dem Antrag dessen Einverständnis beizufügen. Ist ein Elternteil nicht bekannt oder wurde ihm das Recht entzogen, den Vornamen bzw. die Vornamen und den Nachnamen des Kindes festzulegen, wird die männliche Form des Nachnamens des minderjährigen weiblichen Kindes gemäß dem Antrag des anderen Elternteils eingetragen. Der Antrag kann bei jedem Standesamt oder bei einer Vertretung der Tschechischen Republik gestellt werden. 

Die Eltern (gesetzlichen Vertreter) eines weiblichen Kindes, das

  • Ausländer ist, der auf dem Gebiet der Tschechischen Republik geboren wurde,
  • Staatsangehöriger der Tschechischen Republik ist, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat oder haben wird und auf dem Gebiet der Tschechischen Republik oder im Ausland geboren wurde,
  • Staatsangehöriger der Tschechischen Republik ist, dessen Elternteil Ausländer ist und der auf dem Gebiet der Tschechischen Republik oder im Ausland geboren wurde,
  • ein Staatsangehöriger der Tschechischen Republik ist, der einer anderen als der tschechischen Nationalität angehört und auf dem Gebiet der Tschechischen Republik oder im Ausland geboren wurde.

Das Formular ist

Rechtsgrundlage

  • Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze, 
  • Verordnung Nr. 207/2001 Sb. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze, 
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über das Verwaltungsverfahren in der jeweils gültigen Fassung,
  • Gesetz Nr. 273/2001 Slg. über die Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten und zur Änderung einiger Gesetze.

Verwaltungsgebühr (bzw. sonstige Gebühr)

Für die Eintragung wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Rechtsbehelfe

Wird dem Antrag nicht stattgegeben, kann innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Ablehnungsbescheids über das Stadtamt Příbram beim Bezirksamt der Mittelböhmischen Region in Prag Widerspruch eingelegt werden.

Wo Sie weitere Informationen erhalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.

 

Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:52:51

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