Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Změna jména a příjmení Mitteilung über die Annahme eines früheren Nachnamens

Mitteilung über die Annahme eines früheren Nachnamens

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.

  • Personalausweis,
  • Heiratsurkunde,
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.

Grundlegende Informationen

Ein Ehepartner, der bei der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehepartners angenommen hat, kann innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft des Scheidungsurteils bei jedem Standesamt mitteilen, dass er seinen früheren Nachnamen wieder annimmt.

Bearbeitungsfrist

30 Tage

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen?

Der geschiedene Ehepartner, der bei der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehepartners angenommen hat, sowie der geschiedene Ehepartner, der neben dem gemeinsamen Nachnamen an zweiter Stelle seinen früheren Nachnamen geführt hat.

Formular – wo erhältlich

Erhältlich beim Stadtamt Příbram, Standesamt.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz Nr. 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vornamen und den Nachnamen sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
  • Verordnung Nr. 207/2001 Slg., zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Slg. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)

Es fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Wo Sie weitere Informationen erhalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.

 

Aktualisiert: 6. 3. 2026 v 13:52:20

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