Ausstellung eines Jagdscheins

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:

Personalausweis, Nachweis über das Bestehen der Jagdprüfung, Versicherungsnachweis, für Schüler von Berufsschulen (an denen Jagd ein Pflichtfach ist) Studiennachweis.
Ausländer: Reisepass, im Ausland ausgestellter gültiger Nachweis über die Jagdberechtigung, Versicherungsnachweis; der Jagdschein für Ausländer wird nur befristet ausgestellt

Grundlegende Informationen:

Es handelt sich um ein Verfahren, das auf Antrag eines Bürgers eingeleitet wird.

Bearbeitungsfrist:

In einfachen Fällen unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:

Das Verfahren wird auf der Grundlage eines Antrags eines Bürgers mit entsprechenden Anlagen eingeleitet.

Wo ist das Formular erhältlich:

Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung erhältlich und kann auf der Website der Stadt hier heruntergeladen werden: Formular – Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins.

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz Nr. 449/2001 Slg. über die Jagd, in der jeweils gültigen Fassung
  • Verordnung Nr. 244/2002 Slg. zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes über die Jagd, in der jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der geltenden Fassung

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):

Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Jagdscheins:

  • pro Tag 30 Kč
  • für fünf Tage 50 Kč
  • für 30 Tage 70 Kč
  • für 6 Monate 100 Kč
  • für 12 Monate 150 Kč
  • auf unbestimmte Zeit 1.000 Kč

Rechtsbehelfe:

Das ordentliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Die erlassene Entscheidung enthält einen Hinweis auf das Beschwerderecht, der Angaben darüber enthält, innerhalb welcher Frist, bei welcher Behörde und wo die Beschwerde eingereicht werden kann.

 

Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 19:15:47

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