Pribram.eu Městský úřad Odbory MěÚ Odbor životního prostředí Schutz des landwirtschaftlichen Bodenbestands und Pflanzenschutz

Schutz des landwirtschaftlichen Bodenbestands und Pflanzenschutz

Öffnungszeiten

Montag
8.00-12.00;13.00-17.00
Mittwoch
8.00-12.00;13.00-17.00
Freitag
8.00-10.00

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Plzeňská 134, Příbram I (Dům Natura)
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Verzeichnis der Tätigkeiten

Gemäß dem Gesetz Nr. 334/1992 Slg. über den Schutz des landwirtschaftlichen Bodenbestands übt die Funktion der Schutzbehörde für den landwirtschaftlichen Bodenbestand aus:

Als Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit:

  • entscheidet sie im Zweifelsfall darüber, ob ein Grundstück Teil des landwirtschaftlichen Bodenfonds ist,
  • entscheidet über die Einordnung einer Fläche oder eines Teils davon in den landwirtschaftlichen Bodenbestand,
  • erteilt die Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland,
  • erteilt die Genehmigung zur Verwendung von Sedimenten aus Teichen, Stauseen und Fließgewässern und führt ein Verzeichnis über deren Verwendung,
  • gibt eine Stellungnahme zu Bebauungsplänen ab, mit Ausnahme von Bebauungsplänen, die auf der Grundlage der Grundsätze der Raumordnung erstellt werden,
  • erteilt die Genehmigung für die Umsetzung von Vorhaben zur Errichtung von Agrovoltaik-Kraftwerken und von Teichen zur Fisch- oder Wasservogelzucht
  • erteilt die Genehmigung zur Entnahme landwirtschaftlicher Flächen aus dem landwirtschaftlichen Bodenfonds, sofern landwirtschaftliche Flächen mit einer Fläche von höchstens 1 ha betroffen sind, und erteilt bei vorübergehender Entnahme oder dauerhafter Entnahme mit vorübergehender Abgabe für die von ihr erteilten Genehmigungen eine Bescheinigung über den Abschluss der Rekultivierung,
  • entscheidet über Abgaben für die Entnahme landwirtschaftlicher Flächen aus dem landwirtschaftlichen Bodenfonds,
  • überprüft, ordnet Abhilfemaßnahmen an und befasst sich mit Ordnungswidrigkeiten.

Gemäß Gesetz Nr. 326/2004 Slg. über den Pflanzenschutz:

Als Gemeindeverwaltung:

  • nimmt Meldungen über das Auftreten oder den Verdacht auf das Auftreten von Schadorganismen entgegen und leitet diese an die Pflanzenschutzbehörde weiter;

Als Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit:

  • behandelt sie bestimmte Ordnungswidrigkeiten und andere Verwaltungsdelikte; – wenn es sich um das Auftreten und die Ausbreitung von Unkräutern als Schadorganismen handelt, die sich von nicht bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen und ungepflegten nichtlandwirtschaftlichen Flächen ausbreiten und die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährden, und ordnet die Beseitigung der festgestellten Mängel unter Festsetzung einer Frist an.
Schutz vor Winderosion landwirtschaftlicher Flächen

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Aktualisiert: 17. 9. 2026 v 18:01:48

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