Pribram.eu Městský úřad Odbory MěÚ Odbor životního prostředí Ochrana zemědělského půdního fondu a rostlinolékařská péče Zweifel daran, ob es sich um eine Fläche des landwirtschaftlichen Bodenfonds handelt

Zweifel daran, ob es sich um eine Fläche des landwirtschaftlichen Bodenfonds handelt

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:

  • Auszug aus dem Kataster;
  • gültige Karte aus dem Kataster;
  • Begründung des Antrags.

Grundlegende Informationen:

Der landwirtschaftliche Bodenbestand umfasst landwirtschaftlich genutzte Flächen, wie z. B. Ackerland, Dauergrünland, Gärten und weitere Flächen, die in § 1 des Gesetzes Nr. 334/1992 Slg. über den Schutz des landwirtschaftlichen Bodenbestands in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind.

Bearbeitungsfrist:

In einfachen Fällen unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:

Den Antrag auf Erlass einer Entscheidung stellt der Eigentümer oder gegebenenfalls der Pächter des Grundstücks mit Zustimmung des Eigentümers.

Formular, wo es erhältlich ist:
Nicht festgelegt.

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz Nr. 334/1992 Slg. über den Schutz des landwirtschaftlichen Bodenbestands, in der jeweils gültigen Fassung
  • Verordnung Nr. 271/2019 Slg. zur Festlegung von Verfahren zur Sicherung des Schutzes des landwirtschaftlichen Bodenbestands
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):

Nicht festgelegt.

Rechtsbehelfe:

Das ordentliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Die erlassene Entscheidung enthält einen Hinweis auf das Beschwerderecht, der Angaben darüber enthält, innerhalb welcher Frist, bei welcher Behörde und wo die Beschwerde eingereicht werden kann. 

Aktualisiert: 8. 9. 2021 v 16:22:27

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