Pribram.eu Městský úřad Odbory MěÚ Odbor životního prostředí Ochrana zemědělského půdního fondu a rostlinolékařská péče Verwendung von Sedimenten auf landwirtschaftlichen Flächen
Od. život. pr. Oc. země. pů.. Po. sed. na z.
Verwendung von Sedimenten auf landwirtschaftlichen Flächen
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt.
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Siehe Antragsformular.
Grundlegende Informationen:
Die Verwendung von Sedimenten aus Teichen, Stauseen und Fließgewässern auf landwirtschaftlichen Flächen ist nur dann zulässig, es sich um Ackerland oder Dauergrünland bei dessen Wiederherstellung handelt, und zwar mit Zustimmung der Behörde für den Schutz des landwirtschaftlichen Bodenbestands und unter Einhaltung der im Düngemittelgesetz festgelegten Bedingungen und Verfahren. Bei der Wiederherstellung von Dauergrünland dürfen die agrotechnischen Maßnahmen nach dessen Umbruch einen Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten, wobei ein erneuter Umbruch nicht vor Ablauf des fünften Jahres nach Abschluss des Wiederherstellungsprozesses des Dauergrünlands erfolgen darf. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Sedimente die Anforderungen an ihre qualitativen Eigenschaften erfüllen, die in einer gesonderten Rechtsvorschrift (Verordnung Nr. 257/2009 Slg. über die Verwendung von Sedimenten auf landwirtschaftlichen Flächen) entsprechen und die günstigen physikalischen, biologischen oder chemischen Eigenschaften des Bodens durch die Ausbringung der Sedimente auf den Flächen nicht beeinträchtigt werden.
Der Antragsteller ist verpflichtet, den Beginn der Verwendung der Sedimente der Behörde für den Schutz des landwirtschaftlichen Bodenbestands spätestens 14 Tage im Voraus anzumelden.
Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Verwendung der Sedimente nicht innerhalb von drei Jahren ab dem Tag, an dem sie rechtskräftig wurde, bzw. ab dem Tag, an dem die Entscheidung, für die die Genehmigung eine verbindliche Grundlage bildete, rechtskräftig wurde, aufgenommen wurde.
Bearbeitungsfrist:
In einfachen Fällen unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen nach Einreichung des Antrags.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen:
Der Eigentümer bzw. der Nutzer des Grundstücks.
Formular, wo erhältlich:
Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung und auf
der Website der Stadt erhältlich.
Hier zum Herunterladen: Antragsformular für die Genehmigung zur Verwendung von Sedimenten
Zuständige Rechtsvorschrift:
- Gesetz Nr. 334/1992 Slg. über den Schutz des landwirtschaftlichen Bodenbestands, in der jeweils gültigen Fassung
- Verordnung Nr. 257/2009 Slg. über die Verwendung von Sedimenten auf landwirtschaftlichen Flächen.
Verfahren gemäß der Verwaltungsordnung:
Die Genehmigung (Ablehnung) wird in Form einer verbindlichen Stellungnahme (§ 149 der Verwaltungsordnung) bzw. in Form eines Bescheids erteilt.
Verwaltungsgebühr (bzw. sonstige Gebühr):
Nicht festgelegt.
Rechtsbehelfe:
Handelt es sich um eine Zustimmung in Form einer verbindlichen Stellungnahme, ist im Rahmen eines Verfahrens gemäß besonderer Vorschriften (z. B. im entsprechenden wasserrechtlichen Verfahren) Widerspruch einlegbar. Eine rechtswidrige verbindliche Stellungnahme kann zudem im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens, für das die Bezirksbehörde zuständig ist, aufgehoben oder geändert werden. Wird die Genehmigung in Form einer Entscheidung erteilt, kann direkt gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden.
Anmerkungen:
Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pflichten: Gegen eine natürliche Person kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 CZK verhängt werden. Gegen juristische Personen und natürliche Personen, die zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit berechtigt sind, kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 CZK verhängt werden.
Aktualisiert: 8. 4. 2015 v 09:01:50