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Führerscheinstelle

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08.00-12.00;13.00-17.00
Dienstag
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Mittwoch
08.00-12.00;13.00-17.00
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Beschreibung der Tätigkeit der Abteilung

Gemäß dem Gesetz Nr. 361/2000 Slg. über den Straßenverkehr und über Änderungen bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung erteilt, knüpft Auflagen an, beschränkt, entzieht und erteilt erneut Führerscheine sowie hebt Auflagen oder Beschränkungen des Führerscheins auf; ordnet die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung des Führerscheininhabers an; ordnet die Überprüfung der fachlichen Eignung des Inhabers eines Führerscheins an; stellt Führerscheine und internationale Führerscheine aus und tauscht diese um sowie stellt Duplikate von Führerscheinen und internationalen Führerscheinen aus; tauscht Führerscheine der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und bestimmte von anderen Staaten ausgestellte Führerscheine um; stellt digitale Fahrerkarten aus und tauscht diese um; leitet Verfahren ein, auf deren Grundlage über die Einziehung des Führerscheins bis zum Erlass einer rechtskräftigen Entscheidung über eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat entschieden werden kann; trägt Daten in einen von einem ausländischen Staat ausgestellten internationalen Führerschein ein und teilt diese der Behörde des ausländischen Staates mit, die diesen internationalen Führerschein ausgestellt hat; führt das Fahrerregister und gibt Daten aus dem Fahrerregister heraus; erteilt eine spezielle Kennzeichnung für das Fahrzeug eines Arztes, der einen Hausbesuchsdienst leistet (O5); nimmt im Fahrerregister Einträge über die vom Fahrer im Punktesystem erreichten Punktestände und deren Abzug vor; behandelt Einsprüche und entscheidet über Einträge bezüglich der vom Fahrer erreichten Punktzahl im Punktesystem; informiert die Strafverfolgungsbehörde über die Abgabe des Führerscheins durch den Führerscheininhaber, der sich verpflichtet hat, während der Probezeit dieser bedingten Aussetzung der Einreichung eines Antrags auf Bestrafung oder der bedingten Einstellung des Strafverfahrens auf das Führen von Kraftfahrzeugen zu verzichten, sowie über den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis einer Person, die sich verpflichtet hat, während der Probezeit dieser bedingten Aussetzung der Strafverfolgung oder der bedingten Einstellung des Strafverfahrens auf das Führen von Kraftfahrzeugen zu verzichten, sofern die zuständige Gemeindeverwaltung mit erweiterten Befugnissen nicht darüber unterrichtet wurde, ob sich diese Person während der Probezeit bewährt hat oder ob davon auszugehen ist, dass sie sich bewährt hat; gleichzeitig unterrichtet sie die Strafverfolgungsbehörde darüber, ob der Antragsteller seine fachliche Eignung nachgewiesen hat. Gemäß dem Gesetz Nr. 247/2000 Sb. über den Erwerb und die Erweiterung der fachlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sowie über Änderungen bestimmter Gesetze, in der jeweils gültigen Fassung, entscheidet sie über die Erteilung, Änderung und den Entzug der Zulassung zum Betrieb einer Fahrschule; sie ordnet die Bewerber um einen Führerschein den Prüfungen zur fachlichen Eignung zu und führt diese Prüfungen durch; übt die staatliche Aufsicht in Angelegenheiten des Erwerbs und der Verbesserung der fachlichen Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus und legt, falls bei der Ausübung der staatlichen Aufsicht Verstöße gegen die durch dieses Gesetz festgelegten Pflichten festgestellt werden, legt sie je nach Bedarf und Art der festgestellten Mängel die Art und Frist für die Beseitigung dieser Mängel und ihrer Ursachen fest; ferner vermerkt sie gemäß dem genannten Gesetz die berufliche Eignung des Fahrers im Führerschein erteilt gegebenenfalls einen Nachweis über die berufliche Eignung an Fahrer, die nicht Inhaber eines von der Tschechischen Republik ausgestellten Führerscheins sind oder gemäß dem Gesetz über den Straßenverkehr keinen gewöhnlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik haben. Gemäß dem Gesetz Nr. 111/1994 Slg. über den Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung übt sie die staatliche Verwaltung in Angelegenheiten des Taxiverkehrs aus.

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Aktualisiert: 14. 10. 2026 v 07:44:01

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