Pribram.eu Potřebuji vyřídit Průkazy a doklady Řidičský průkaz Anmeldungen zu den Prüfungen zur fachlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Anmeldungen zu den Prüfungen zur fachlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

 

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können: Stadtverwaltung Příbram, Verkehrsamt, Zámeček-Ernestinum, Hintereingang neben dem Restaurant Švejk, 2. Stock, Büro Nr. 9

Grundlegende Informationen: Die Prüfungen zur fachlichen Eignung von Bewerbern um einen Führerschein richten sich nach § 32 des Gesetzes Nr. 247/2000 Sb. über den Erwerb und die Verbesserung der fachlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Nach Abschluss des Unterrichts und der Ausbildung in der Fahrschule legt der Bewerber für einen Führerschein eine Prüfung zur fachlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ab. Der Betreiber der Fahrschule ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Abschluss des Unterrichts und der Ausbildung bzw. nach Eingang des Antrags des Bewerbers auf Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung gemäß § 39 Abs. 2 den Bewerber um einen Führerschein schriftlich bei der Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit zur Prüfung der fachlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zum Erwerb eines Führerscheins anzumelden, für den der Bewerber bei einem Fahrschulbetreiber Unterricht und Ausbildung absolviert hat, bzw. zur Wiederholungsprüfung anzumelden. Zuständig ist die Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit entsprechend dem Standort der Betriebsstätte des Fahrschulbetreibers. Die zuständige Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit teilt dem Antragsteller unverzüglich schriftlich über die Fahrschule Ort, Datum und Uhrzeit der Prüfung der fachlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bzw. der Wiederholungsprüfung mit. Die Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit nimmt den Antragsteller in die Prüfung der fachlichen Eignung bzw. zur Wiederholungsprüfung so ein, dass diese spätestens 15 Tage nach Eingang des Antrags des Fahrschulbetreibers auf Anmeldung zur Prüfung beginnt, und sorgt dafür, dass dem Antrag der Fahrschule in einem Termin entsprochen wird.

Bearbeitungsfrist: Die Prüfung beginnt spätestens 15 Tage nach Eingang des Antrags des Fahrschulbetreibers auf Anmeldung zur Prüfung.

Antragsberechtigt: Ausschließlich der Betreiber der Fahrschule.

Formulare zum Herunterladen: 
 
 

Rechtsgrundlage: Gesetz Nr. 247/2000 Sb. über den Erwerb und die Verbesserung der fachlichen Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen.

Verwaltungsgebühr: Der Antragsteller für einen Führerschein ist verpflichtet, für die Prüfung der fachlichen Eignung 700 Kč zu entrichten; im Falle von Wiederholungsprüfungen zahlt der Antragsteller für die Wiederholungsprüfung der Straßenverkehrsordnung 100 CZK, für die Wiederholungsprüfung der Kenntnisse über die Bedienung und Wartung des Fahrzeugs 200 CZK und für die Wiederholungsprüfung der praktischen Fahrprüfung 400 CZK. Diese Gebühr muss der Antragsteller vor Beginn der Prüfung an der Kasse der Behörde oder per Kreditkarte beim Prüfungsbeauftragten entrichten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern 318 402 518 oder 318 402 520.

Aktualisiert: 6. 3. 2024 v 09:23:50

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