Führerscheine, die zur Abholung bereitstehen

Bei der Kraftfahrzeugbehörde liegen Führerscheine zur Abholung bereit, deren Antragsdatum bis einschließlich 11.05.2026 liegt. Bei der Abholung des Führerscheins müssen ein gültiger Personalausweis und der ursprüngliche Führerschein vorgelegt werden (sofern es sich nicht um die Erstausstellung eines Führerscheins handelt). Die Führerscheine können persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden, wobei eine beglaubigte Vollmacht erforderlich ist.

Aktualisiert: 20. 10. 2026 v 11:09:03

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