Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung von den Verordnungen können bis zum 20. Februar gestellt werden

 

Allgemein verbindliche Verordnungen legen die Regeln für die jeweiligen Gemeinden fest.

In Příbram können Veranstalter jedes Jahr eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Nachtruhe und des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit beantragen. Anträge werden bis zum 20. Februar entgegengenommen. 

Jeder Veranstalter von Veranstaltungen im Freien, die in die Nachtruhezeit hineinreichen, also später als 22 Uhr enden, muss über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, die auf Antrag vom Stadtrat erteilt wird. 

Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung können bis zum 20. Februar 2026 schriftlich an die Adresse des Stadtamtes Příbram (Tyršova 108, Příbram I) oder per E-Mail an die Adresse: radka.skubalova@pribram.eu eingereicht werden.  

Die oben genannte Frist gilt auch für die Einreichung von Anträgen auf Gewährung einer Ausnahmegenehmigung von der Verordnung über das Verbot des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum. Hier können Anträge, über die wiederum der Stadtrat entscheidet, an die Adresse der Stadtverwaltung oder elektronisch an die E-Mail-Adresse jaroslava.vodickova@pribram.eu eingereicht werden.  

Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung von der Nachtruhezeit und vom Alkoholverbot im öffentlichen Raum müssen den Namen der Veranstaltung, den Veranstalter (einschließlich Kontaktdaten) sowie Zeit und Ort der Veranstaltung enthalten. Alle eingereichten Vorschläge werden geprüft und gegebenenfalls in den Entwurf einer Verordnung aufgenommen, der dem Stadtrat auf seiner Sitzung im März zur Genehmigung vorgelegt wird. 

 

Eva Švehlová, DiS.
, Pressesprecherin
eva.svehlova@pribram.eu
Stadt Příbram, Tyršova 108, 261 19, Příbram I
Tel.: 318 402 240
Mobil: 778 533 946 

Offizielle Facebook-Seite der Stadt Příbram: https://www.facebook.com/mestskyuradpribram

 

Veröffentlicht: 21. Januar 2026

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