Pribram.eu Aktuality Für die Dauer der Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplans ist keine Sperrfrist festgelegt.
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Für die Dauer der Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplans ist keine Sperrfrist festgelegt.
Für die Dauer der Ausarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplans gilt kein Bauverbot
Die Stadt Příbram bereitet derzeit die Änderung Nr. 4 des Flächennutzungsplans von Příbram vor, die den nördlichen Bereich der Fantova louka betrifft. Während der Ausarbeitung gilt kein Bauverbot, was jedoch nicht bedeutet, dass in diesem Gebiet problemlos gebaut werden darf.
Das Gebiet „Fantova louka“ ist gemäß dem geltenden Flächennutzungsplan als Baufläche ausgewiesen. Es handelt sich um einen Standort, der im Hinblick auf die geplante Bebauung umstritten ist. Es sei daran erinnert, dass die Stadt in der Vergangenheit für das genannte Gebiet eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den geplanten, schwerwiegenden Eingriff im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben sowie eine hydrogeologische und hydrologische Untersuchung in Auftrag gegeben hat.
„Im Gebiet der Fantova-Wiese wurden in den vergangenen Jahren mehrere Untersuchungen durchgeführt, ein Antrag auf Ausweisung als bedeutendes Landschaftselement gestellt und ein Gutachten darüber erstellt, inwieweit eine Bebauung möglich wäre. Aus den Gutachten geht hervor, dass ein Teil des Gebiets unbebaut bleiben sollte, während in einem anderen Teil die Bebauung unter bestimmten Bedingungen kein Problem darstellen dürfte“, erklärt Bürgermeister Jan Konvalinka einleitend.
Die Stadt Příbram arbeitet derzeit an einer Änderung des Flächennutzungsplans, deren Ziel es ist, die Aufhebung der Bebauungsfähigkeit im südlichen Teil des betreffenden Gebiets sowie Änderungen und Ergänzungen der Vorschriften im nördlichen Teil des Gebiets zu prüfen.
„Die Stadt Příbram lässt eine Änderung des Flächennutzungsplans ausarbeiten. Während der Ausarbeitung dieser Änderung gilt kein Bauverbot, und es gilt der Zustand gemäß dem bestehenden Flächennutzungsplan. Alle eventuellen Bauvorhaben müssen das übliche Baugenehmigungsverfahren durchlaufen“, sagt Bürgermeister Jan Konvalinka.
Wie bereits in der Vergangenheit erwähnt, hat die Stadt Příbram mehrere Schritte zum Schutz des Gebiets unternommen, sei es durch die Beauftragung der oben genannten Gutachten oder durch die Einreichung eines Antrags auf Eintragung des Gebiets als bedeutendes Landschaftselement (VKP). Bei der Ausweisung als VKP wurde ein Einspruch wegen Befangenheit der Stadt eingelegt.
Wie sieht also die aktuelle Situation aus?
Alle Bauvorhaben durchlaufen ein Genehmigungsverfahren. Da in dem betreffenden Gebiet besonders geschützte Pflanzen- und Tierarten vorkommen, unterliegen alle Bautätigkeiten einer Ausnahmegenehmigung, die von der Bezirksbehörde erteilt wird. Auf die Frage, ob es unter den gegenwärtigen Umständen realistisch ist, dass in dem oben genannten Gebiet eine Bebauung genehmigt wird, lässt sich mit einem Zitat aus der Stellungnahme der Bezirksbehörde antworten:
„In Bezug auf den gesetzlichen Schutz besonders geschützter Arten (ZCHD) ändert sich nichts, unabhängig vom Stand des Verfahrens zur Eintragung des VKP oder einer Änderung des Flächennutzungsplans. Grundsätzlich geht es beim Ergebnis des Verwaltungsverfahrens über die Ausnahmegenehmigung vor allem um die Abwägung konkurrierender öffentlicher Interessen. Dem Interesse am Schutz der ZCHD steht also das Interesse an der Durchführung des Bauvorhabens gegenüber. Wenn der Bauherr (Antragsteller) nicht nachweisen kann, dass sein Vorhaben durch ein relevantes öffentliches Interesse überwiegt, kann eine Ausnahmegenehmigung im Sinne der §§ 49 und 50 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz nicht erteilt werden, unabhängig davon, ob das Gebiet für die Bebauung vorgesehen ist.“
Eva Švehlová, DiS.
, Pressesprecherin
eva.svehlova@pribram.eu
Stadt Příbram, Tyršova 108, 261 19, Příbram I
Tel.: 318 402 240
Mobil: 778 533 946
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Veröffentlicht: 28. Januar 2026
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