Pribram.eu Potřebuji vyřídit Životní prostředí, les a rybářství Rybářství, myslivost a lesní hospodářství Erteilung oder Entzug der Zulassung als forstwirtschaftlicher Fachbetriebsleiter

Erteilung oder Entzug der Lizenz für die Tätigkeit als forstwirtschaftlicher Fachbetriebsleiter

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:

Ist der Antragsteller eine natürliche Person, müssen folgende Angaben vorgelegt werden:

  • Vor- und Nachname, ständiger Wohnsitz
  • Firmenname, sofern er unter diesem Namen geschäftlich tätig ist
  • Identifikationsnummer, sofern eine solche vergeben wurde
  • Bezeichnung des Gegenstands der Lizenz
  • Nachweis über den Bildungsabschluss
  • Beschreibung der bisherigen forstwirtschaftlichen Berufserfahrung

Grundlegende Informationen:

Es handelt sich um ein Verfahren, in dem die staatliche Forstbehörde einer natürlichen oder juristischen Person die für die Ausübung der Tätigkeit als forstwirtschaftlicher Fachbetriebleiter erforderliche Lizenz erteilt.

Bearbeitungsfrist:

In einfachen Fällen unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:

Interessenten, die die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz erfüllen

Wo ist das Formular erhältlich:

Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung und auf der Website der Stadt erhältlich.
Hier zum Herunterladen: Formular – Erteilung einer Genehmigung

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz Nr. 289/1995 Slg. über Wälder und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forstgesetz) in der jeweils gültigen Fassung.
  • Verordnung Nr. 100/1996 Slg. (zur Festlegung der Anforderungen an den Antrag).
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühr (bzw. sonstige Gebühr):

Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer neuen Lizenz beträgt 1.000 CZK, bei Verlängerung einer gültigen Lizenz 500 CZK.

Rechtsbehelfe:

Das ordentliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Die erlassene Entscheidung enthält einen Hinweis auf das Beschwerderecht, der Angaben darüber enthält, innerhalb welcher Frist eine Beschwerde eingelegt werden kann, bei welcher Behörde und wo die Beschwerde einzureichen ist.

 

Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 19:13:29

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