Pribram.eu Anliegen Erlass einer Entscheidung über die Änderung der Auswirkungen der Nutzung eines Bauwerks auf das Gebiet

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Potřebuji vyř. Vy. rozh. o z.

Erlass einer Entscheidung über die Änderung der Auswirkungen der Nutzung eines Bauwerks auf das Gebiet

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumplanung des Stadtamtes Příbram,
Adresse: Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)

Grundlegende Informationen:
Der Beschluss über die Änderung der Auswirkungen der Gebäudenutzung auf das Gebiet legt die Bedingungen für eine Änderung der Gebäudenutzung fest, die Auswirkungen auf die Umwelt oder auf die Anforderungen an die öffentliche Verkehrs- und technische Infrastruktur hat. Entscheidungen über die Änderung der Auswirkungen der Nutzung eines Bauwerks auf das Gebiet sind erforderlich, wenn solche Änderungen der Nutzung eines Bauwerks vorliegen, für die eine Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens11) ergangen ist oder die neue Anforderungen an die öffentliche Verkehrs- und technische Infrastruktur stellen.

 

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag + weitere Unterlagen, die in Teil B bzw. C des Antragsformulars aufgeführt sind

 

 

Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden:

ANTRAG AUF ERLAß EINES BESCHLUSSES ÜBER DIE ÄNDERUNG DER AUSWIRKUNGEN DER NUTZUNG EINES BAUWERKS AUF DAS GEBIET (PDF-Version)

ANTRAG AUF ERLAß EINES BESCHLUSSES ÜBER DIE ÄNDERUNG DER AUSWIRKUNGEN DER NUTZUNG EINES BAUWERKS AUF DAS GEBIET (WORD-Version)

 

Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 183/2006 Slg. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Slg. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidung, der raumordnerischen Maßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.

Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsverfahrensordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren.

Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website des Bauamtes – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter der Baubehörde

 

 

 

 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34

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