Pribram.eu Anliegen Genehmigung einer Ausnahme von den allgemeinen Bauvorschriften

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Potřebuji vyř. Po. vý. z ob..

Genehmigung einer Ausnahme von den allgemeinen Bauvorschriften

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Abteilung Bauamt und Raumplanung des Stadtamtes Příbram,
unter der Adresse – Na Příkopech 105, Příbram I,
1. Stock (rechts und links im vorderen Teil des Gebäudes)

Grundlegende Informationen:
Eine Ausnahme von den allgemeinen Bauvorschriften kann in einzelnen begründeten Fällen nur hinsichtlich jener Bestimmungen der Durchführungsverordnung gewährt werden, in denen diese Verordnung die Gewährung von Ausnahmen ausdrücklich zulässt, und nur, wenn dadurch die Sicherheit, der Gesundheitsschutz und das Leben von Personen sowie benachbarte Grundstücke oder Bauwerke nicht gefährdet werden. Mit der gemäß der genehmigten Ausnahme gewählten Lösung muss der mit den allgemeinen Bauvorschriften verfolgte Zweck erreicht werden.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag + weitere Unterlagen, die in Teil B des Antragsformulars aufgeführt sind

Das Formular ist beim Bauamt, Na Příkopech 105, Příbram I, erhältlich
oder kann hier heruntergeladen werden:

Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung, Baugesetz.
Verordnung Nr. 501/2006 Sb. über allgemeine Anforderungen an die Flächennutzung.
Verordnung Nr. 503/2006 Slg. über die detaillierte Regelung der Raumordnungsentscheidungen, der Raumordnungsmaßnahmen und der Bauordnung.
Verordnung Nr. 268/2009 Slg. über technische Anforderungen an Bauwerke.

Verwandte Rechtsvorschriften:
Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsverfahrensordnung.
Gesetz Nr. 634/2004 Sb. über Verwaltungsgebühren.

Wo Sie weitere Informationen erhalten:
Auf der Website des Bauamtes – hier
oder unter den Telefonnummern 318 402 461 – 471

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Ing. Petr Nováček – Sachbearbeiter des Bauamtes

 

 

 

 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34

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