Einrichtung einer Fischereiaufsicht

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:

  • Ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung, das nicht älter als 3 Monate sein darf.
  • Bescheinigung über die bestandene Prüfung zur Ausübung der Tätigkeit als Fischereiaufseher oder Nachweis über einen abgeschlossenen Hochschul- oder Sekundarschulabschluss in Studiengängen mit Schwerpunkt Fischerei, ggf. Nachweis über das Bestehen der Prüfungen zum Fischereiverwalter.
  • Ein Passfoto.

Grundlegende Informationen:

Es handelt sich um ein Verfahren, das auf Antrag eines Nutzers eines Fischereigebiets oder eines Betreibers einer Fischzuchtanlage eingeleitet wird.

Bearbeitungsfrist:

Es gelten die üblichen Fristen gemäß Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:

Der Nutzer eines Angelgewässers; der Betreiber einer Fischzuchtanlage.

Weitere Verfahrensbeteiligte:

Vorgeschlagene Personen für die Fischereiaufsicht.

Formular, wo erhältlich:

Es sind keine vorgeschriebenen Formulare festgelegt.

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz Nr. 99/2004 Slg. über die Fischzucht, die Ausübung des Fischereirechts, die Fischereiaufsicht, den Schutz der Meeresfischereiressourcen und zur Änderung einiger Gesetze (Fischereigesetz)
  • Verordnung Nr. 197/2004 Slg. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 99/2004 Slg. über die Fischerei, in der jeweils gültigen Fassung

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):

Gebührenfrei.

Anmerkungen:

Zum Fischereiaufseher kann eine natürliche Person ernannt werden, die: älter als 21 Jahre ist, die Voraussetzung der Unbescholtenheit erfüllt, geschäftsfähig ist, gesundheitlich für die Ausübung der Funktion als Fischereiaufseher geeignet ist , ihre Kenntnisse der Rechte und Pflichten eines Fischereiaufsehers nachgewiesen und einen Eid geleistet hat.

 

Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 19:15:31

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