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Genehmigung zur Einrichtung eines Spielbereichs

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. R. Tesaříka 19 (gegenüber der Sokol-Halle), 1. Stock, Tür Nr. 206

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Gültiger Personalausweis der Person, die befugt ist, im Namen der juristischen Person zu handeln.
Jeder, der im Namen einer juristischen Person handelt, muss seine Befugnis nachweisen (z. B. durch einen Auszug aus dem Handelsregister).
Bei Vertretung auf der Grundlage einer Vollmacht muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.

 

Grundlegende Informationen:
Die Genehmigung zur Einrichtung eines Spielbereichs für den Betrieb von Bingo, technischen Spielen und Live-Spielen wird von der Stadtverwaltung erteilt, in deren Zuständigkeitsbereich sich der betreffende Spielbereich befindet (§ 97–104 des Gesetzes Nr. 186/2016 Sb. über Glücksspiele). In dem Antrag muss der Antragsteller die Art, die Anschrift und die Betriebszeiten des Spielbereichs, die Art des Glücksspiels, das in dem betreffenden Spielbereich betrieben werden soll, sowie Typ, Seriennummer und Anzahl der Spielplätze der Endgeräte angeben, über die das Glücksspiel betrieben wird, und dem Antrag Folgendes beifügen:

a) die Grundgenehmigung für den Betrieb von Glücksspielen;

b) einen Nachweis über die Hinterlegung einer Kaution;

c) eine Betriebsfähigkeitsbescheinigung für jedes technische Gerät, über das das Glücksspiel betrieben wird;

d) einen Nachweis über den Rechtsgrund für die Nutzung der Räumlichkeiten, in denen das Glücksspiel betrieben werden soll;

e) ein Schema des Videoüberwachungssystems.

Die Anlagen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Die Anlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie beizufügen.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen: Eine
Person, die befugt ist, im Namen des Unternehmens zu handeln (z. B. ein satzungsmäßiges Organ, ein vom satzungsmäßigen Organ beauftragter Mitarbeiter, ein Prokurist, eine auf der Grundlage einer Vollmacht bevollmächtigte Person).

Formular

zum Herunterladen hier: Allgemein verbindliche Verordnung Nr. 8-2019 vom 09.09.2019 über die Regulierung des Glücksspielbetriebs

Das Formular und die methodischen Hinweise für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Einrichtung eines Spielraums stehen auf der Website des Finanzministeriums zum Download bereit.

 Rechtsgrundlage:
Gesetz Nr. 186/2016 Slg. über Glücksspiele, in der jeweils gültigen Fassung;
Gesetz Nr. 187/2016 Slg. über die Glücksspielsteuer, in der jeweils gültigen Fassung

 

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):

Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren in der jeweils gültigen Fassung:
Posten 21
Entgegennahme eines Antrags auf:
c) Erteilung einer Genehmigung zur Einrichtung eines Spielbereichs 4 000
Kč d) Änderung einer Genehmigung zur Einrichtung eines
Spielbereichs, sofern sich diese Änderung auf das Glücksspiel
bezieht, für das die Genehmigung erteilt wurde, oder
auf die Bedingungen für dessen Betrieb 2.500 CZK


Wo Sie weitere Informationen erhalten:
www.pribram.eu; www.mfcr.cz;

Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Anleitung:
Alena Kolingerová

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:34

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