Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Komunikace a uzavírky Festlegung der Verkehrszeichen
Doprava Komuni. a uza. Stan. dopra..
Festlegung der Verkehrszeichen
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. R. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Die Erteilung der Feststellung berührt nicht die Verpflichtung, weitere Genehmigungen einzuholen, z. B. für eine besondere Nutzung der Straße oder eine Straßensperrung.
Grundlegende Informationen:
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Angabe der Anforderungen des Antragstellers:
Über die Datenschranke.
Persönlich bei der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft, Gen. R. Tesaříka Nr. 19, Tür Nr. 211 (2. Stock).
Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert und nach Prüfung auf Vollständigkeit sowie nach Beratung wird eine Stellungnahme erteilt, die entweder per Post an den Antragsteller gesendet wird oder deren persönliche Abholung vereinbart werden kann.
Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.
Wer ist berechtigt, einen Antrag oder eine Mitteilung einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die rechtsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann.
Weitere Verfahrensbeteiligte:
Regionaldirektion der Polizei der Region Mittelböhmen, Bereichsstelle Příbram, Verkehrsinspektorat, Eigentümer der Straße.
Formular, wo erhältlich:
Das Formular für den Antrag ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
In begründeten Fällen kann eine Ausnahme von den örtlichen Verkehrsregelungen auf Straßen gewährt werden. Das Antragsformular für eine Ausnahme ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:
Rechtsgrundlage:
• Gesetz Nr. 361/2000 Sb. über den Straßenverkehr und über Änderungen einiger Gesetze, in der jeweils gültigen Fassung,
• Verordnung Nr. 104/1997 Slg., Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Kommunikation zur Durchführung des Straßenverkehrsgesetzes
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Für die Festsetzung wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Rechtsbehelfe:
In dieser Angelegenheit wird kein Bescheid erlassen, ein Rechtsbehelf besteht nicht
Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der Fassung späterer Vorschriften,
• Gesetz Nr. 250/2016 Slg. über die Haftung für Ordnungswidrigkeiten und das Verfahren darüber (vom 12. Juli 2016).
Aktualisiert: 6. 2. 2023 v 14:17:54