Abteilung für Vermögensverwaltung

Ansprechpartner

Abteilungsleiterin: Věra Nováková, DiS.

Mitarbeiterinnen der Abteilung
: Jana Vašková, Marie Matoušková

Beschreibung der Tätigkeit der Abteilung für Vermögensverwaltung

  • Die Abteilung sichert, organisiert, kontrolliert und ist verantwortlich für die Durchführung technischer Tätigkeiten im Bereich der Verwaltung von städtischen Immobilien, die von der Abteilung für Vermögensverwaltung (OSM) verwaltet werden.
  • Sie sorgt für die Instandhaltung und organisiert die Durchführung von Reparaturen an den ihr anvertrauten Vermögenswerten. Sie plant und führt regelmäßige Inspektionen der ihr anvertrauten Vermögenswerte durch, führt Aufzeichnungen und Unterlagen und unterbreitet Vorschläge für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Er sorgt für Ersatzteile sowie für Pläne für Inspektionen, Instandhaltungsmaßnahmen sowie für laufende und mittlere Reparaturen des anvertrauten Vermögens.
  • Er entwirft und bewertet Systeme zum Schutz von Gebäuden und schlägt ergänzende technische und organisatorische Maßnahmen vor.
  •  Er ist verantwortlich für die technische Verwaltung der Gebäude in folgenden Bereichen: Bauarbeiten, Wasserversorgung, Kanalisation und Schwachstromanlagen.
  • Er ist für die Vertretung der Stadt in technischen Angelegenheiten im Rahmen von Vertragsbeziehungen zuständig, die Lieferverträge über die Versorgung von städtischen Gebäuden mit Wasser, Strom, Gas usw. betreffen.
  • Er sammelt und bearbeitet Meldungen über Reparatur- und Instandhaltungsanforderungen, die er anschließend zur Bearbeitung an die Abteilung für Investitionen und Stadtentwicklung weiterleitet.
  • Er erarbeitet Entwürfe für Jahres- und Vorausschaupläne zur Sanierung, Reparatur und Instandhaltung der verwalteten Gebäude.
  • Bei Feststellung eines Versicherungsfalls erstattet er Meldung an die Wirtschaftsabteilung und sorgt für die Aufbereitung und Weiterleitung der Unterlagen zur Abwicklung durch die Versicherungsgesellschaft.
  • Er führt ein Verzeichnis der verwalteten Objekte.
  • Er sorgt für Inspektionsberichte und Kontrollen einschließlich der Beseitigung festgestellter Mängel.
  • Er sorgt für die laufenden Betriebs- und Reinigungsarbeiten sowie für ergänzende Dienstleistungen.
  • Er erstellt statistische Berichte für die zuständigen Behörden.
  • Er führt eine Bestandsaufnahme des Immobilienvermögens der Stadt durch.
  • Er sorgt für die vermögensrechtliche Verfügung über das Stadtvermögen – Vermietungen, Verleihungen, Verkäufe sowie Käufe von Immobilien und beweglichem Vermögen gemäß den entsprechenden Beschlüssen der Stadtorgane.
  • Er bearbeitet Anträge auf die Eintragung von dinglichen Lasten (Dienstbarkeiten) gemäß den entsprechenden Beschlüssen der städtischen Gremien.
  • Er erstellt Mietverträge für Räumlichkeiten, Leihverträge für Räumlichkeiten, Verträge über die Begründung von Dienstbarkeiten, Verträge über die Übertragung von Immobilien und Ähnliches.
  • Er überprüft die Erfüllung und Einhaltung der Bedingungen, die sich aus den abgeschlossenen Vertragsverhältnissen ergeben.
  • Er führt die Mietberechnung durch und stellt Erfassungsblätter aus.
  • Er führt die Abrechnung der mit der Nutzung von Nichtwohnräumen verbundenen Dienstleistungen durch.
  • Führt technisch-wirtschaftliche Bewertungen der Investitionseffizienz durch, einschließlich Vorschlägen für Änderungsmaßnahmen –
    erarbeitet Konzepte im Bereich der Energiepolitik der Stadt,
    – erstellt Energiepläne und setzt die entsprechenden Maßnahmen um,
    – gewährleistet das Energiemanagement für die Stadtverwaltung und die von der Stadt gegründeten Einrichtungen,
    - übernimmt das Vertragsmanagement, erstellt Entwürfe für Vertragsbeziehungen mit Energieversorgern und überwacht die Einhaltung dieser Verträge,
    - leistet Beratungsarbeit bei der Vorbereitung von Investitionsprojekten im Energiebereich.
    Er übt wirtschaftlich-verwaltungsbezogene Tätigkeiten innerhalb der Abteilung aus.
  • Er sorgt für die kurzfristige Vermietung von Räumlichkeiten in den Gebäuden der Stadt Příbram zu Preisbedingungen, die sich auf die Richtlinie Nr. 1/2011 über die kurzfristige Vermietung von Räumlichkeiten in den Gebäuden der Stadt Příbram vom 01.06.2011, in der Fassung des späteren Nachtrags Nr. 1 vom 17.01.2017.

    Die Miete wird inklusive Mehrwertsteuer wie folgt festgelegt:

    1. Sitzungssaal, T. G. Masaryk-Platz Nr. 121, Příbram I
    :
    Veranstaltungen bis zu 1 Stunde einschließlich 1.300,00 CZK
    , jede weitere Stunde, auch angefangene 200,00 CZK
    , Reinigung 850,00 CZK
    , Küchenzeile 200,00 CZK

    , 2. Besprechungsraum im 2. Obergeschoss links im 2. Pavillon im linken Teil des Geländes in Příbram VII, Žežická Nr. 193
    ,
    pro jede angefangene Stunde 185,00 Kč.

Verwaltung von Immobilien

Formular – Antrag auf Anmietung, Verkauf oder Ausleihe von Räumlichkeiten (Gebäuden)

Verwaltete Objekte:

Marie Matoušková
  • Příbram I – T. G. Masaryk-Platz 1, Na Příkopech 105, Tyršova 108, Jiráskovy sady 113, Jiráskovy sady 114, T. G. Masaryk-Platz 121, Jinecká 324
  • Příbram II – Jinecká 45
  • Příbram III – Dlouhá 163
  • Příbram IV – Nádražní 375
  • Příbram VI – nám. J. A. Alise 1
  • Příbram VII – Žežická 193, Legionářů 400
  • Příbram VIII – Hausnr. 39 (ehem. Junior-Club), Školní 48
Jana Vašková
  • Příbram I – Gen. R. Tesaříka 19, Hradební 67, Na Příkopech 104, Tyršova 106, nám. T. G. Masaryka 107  
  • Příbram II – Jiráskovy Sady 41, Balbínova 328
  • Příbram IV – Čs. armády 145
  • Příbram VI – Důl Marie 282, Důl Marie 653
  • Příbram VII – Komenského 531, Bratří Čapků 537
  • Příbram VIII – Školní 129–147
  • Žežice – Žežice 7 (ehemaliges Restaurant „U Chudáčka“)
  • Feuerwachen

Durchführung einer technisch-wirtschaftlichen Bewertung der Investitionseffizienz einschließlich Vorschlägen für Änderungsmaßnahmen.

 Grundlegende geltende Rechtsvorschriften

  • Gesetz Nr. 128/2000 Sb. über Gemeinden, in der jeweils gültigen Fassung,
  • Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung,
  • Gesetz Nr. 256/2013 Slg. über das Grundbuch (Grundbuchgesetz),
  • Verordnung Nr. 357/2013 Slg. über das Grundbuch (Grundbuchverordnung), in der jeweils gültigen Fassung,
  • Gesetz Nr. 458/2000 Slg. über die Bedingungen für die Ausübung unternehmerischer Tätigkeit und die Ausübung der staatlichen Verwaltung in den Energiesektoren sowie zur Änderung einiger Gesetze (Energiegesetz), in der jeweils gültigen Fassung,
  • Gesetz Nr. 406/2000 Slg. über die Energiewirtschaft, in der jeweils gültigen Fassung,
  • Verordnung Nr. 85/1978 Slg. der Tschechischen Arbeitsschutzbehörde über Kontrollen, Überprüfungen und Prüfungen von Gasanlagen,
  • Verordnung Nr. 34/2016 Slg. über die Reinigung, Kontrolle und Überprüfung von Abgaswegen.

 

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Aktualisiert: 31. 3. 2026 v 08:16:43

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