Pribram.eu Potřebuji vyřídit Doprava Komunikace a uzavírky Genehmigung für den Anschluss einer Verkehrsanlage oder einer angrenzenden Immobilie an eine Verkehrsanlage, Genehmigung für die

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Doprava Komuni. a uza. Po. k př. ko..

Genehmigung für den Anschluss einer Verkehrsanlage oder einer angrenzenden Immobilie an eine Verkehrsanlage, Genehmigung für die Änderung eines bestehenden Anschlusses oder für dessen Aufhebung

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Gen. Tesaříka 19, 261 01 Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Ausgefüllter Antrag mit Zustimmung der Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion. Für den Bau, die Änderung oder die Aufhebung einer Zufahrt ist entweder eine Baugenehmigung der allgemeinen Baubehörde einzuholen oder, bei geringem Arbeitsaufwand, eine Meldung vorzunehmen.

Grundlegende Informationen:
Es handelt sich um einen Verwaltungsbereich, der die Verbindung von Straßen untereinander oder die Anbindung benachbarter Grundstücke an diese durch die Einrichtung von Aus- oder Auffahrten betrifft. Ein schriftlicher Antrag, der an die Abteilung für Straßenwirtschaft gerichtet ist, wird registriert, und nach Prüfung der Vollständigkeit sowie nach Beratung wird ein Bescheid erlassen, der entweder per Post an den Antragsteller versandt wird oder nach Vereinbarung persönlich abgeholt werden kann.

Vorgehensweise:

Einreichung über die Datenbox.
Einreichung eines schriftlichen Antrags mit Angabe der Anforderungen des Antragstellers.
Persönlich bei der Annahmestelle des Stadtamtes Příbram, Tyršova 108, 261 01 Příbram oder im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram, Gen. R. Tesaříka 19, 2. Stock
. Schriftlich an die Adresse: Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Straßenwirtschaft, Tyršova 108, 261 01 Příbram

Bearbeitungsfrist:
Die Bearbeitungsfrist beträgt 30 Tage, in besonders komplexen Fällen 60 Tage.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:
Der Antragsteller muss eine juristische Person oder deren bevollmächtigter Vertreter oder eine natürliche Person sein, die geschäftsfähig ist und Rechte und Pflichten wahrnehmen kann

Weitere Verfahrensbeteiligte:
Verkehrspolizei der Tschechischen Republik, Regionaldirektion Příbram, Eigentümer der Straße

Formular und Bezugsquelle:
Das Antragsformular ist im Büro der Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden:

 

Rechtsgrundlage:
• Gesetz Nr. 13/1997 Slg. über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung
• Verordnung Nr. 104/1997 Slg. zur Durchführung des Gesetzes über Straßen, in der jeweils gültigen Fassung

Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):
Für die Genehmigung eines Anschlusses beträgt die Verwaltungsgebühr 500,- Kč
. Für die Genehmigung einer Änderung oder Aufhebung eines bestehenden Anschlusses wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Erlass des Bescheids zu entrichten, und zwar entweder in bar an der Kasse des Stadtamtes Příbram oder nach Vereinbarung per Überweisung oder per Postanweisung.

Rechtsmittel:
Einspruch beim Bezirksamt der Region Mittelböhmen über die Abteilung für Straßenwirtschaft des Stadtamtes Příbram; der Einspruch muss innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids eingelegt werden

Siehe auch:
• Gesetz Nr. 500/2004 Slg. über die Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
• Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren, in der jeweils gültigen Fassung

 

Aktualisiert: 13. 1. 2026 v 14:02:26

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