Auszeichnung eines denkwürdigen Baumes

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt.

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:

Eigentumsnachweis für das Grundstück, auf dem der Baum steht, Lageplan – Eintragung in die Katasterkarte.

Grundlegende Informationen:

Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem ein wertvoller Baum zum Denkmalbaum erklärt werden kann, wodurch ihm gesetzlich ein höherer Schutz gewährt wird.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen:

Ein Antrag auf Ausweisung als Denkmalbaum kann von jedermann gestellt werden. Das Verwaltungsverfahren kann von der Naturschutzbehörde auf Antrag oder von Amts wegen eingeleitet werden.

Weitere Verfahrensbeteiligte:

Eigentümer und Miteigentümer des Grundstücks sowie gegebenenfalls diejenigen, deren Rechte, rechtlich geschützte Interessen oder Pflichten im Verfahren behandelt werden sollen oder deren Rechte, rechtlich geschützte Interessen oder Pflichten durch die Entscheidung berührt werden können. Die Gemeinde ist stets Verfahrensbeteiligte.

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz der Tschechischen Nationalversammlung Nr. 114/1992 Slg. über den Natur- und Landschaftsschutz in der jeweils gültigen Fassung,
  • Verordnung des Umweltministeriums der Tschechischen Republik Nr. 395/1992 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 114/1992 Slg., in der jeweils gültigen Fassung,
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung.

Rechtsbehelfe:

Das ordentliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Die erlassene Entscheidung enthält einen Hinweis auf das Beschwerderecht, aus dem hervorgeht, innerhalb welcher Frist die Beschwerde eingelegt werden kann, bei welcher Behörde und wo die Beschwerde einzureichen ist.

 

Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 19:16:14

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