Pribram.eu Městský úřad Odbory MěÚ Odbor životního prostředí Ochrana přírody Verbindliche Stellungnahme der Naturschutzbehörde zur Aufforstung von Grundstücken mit einer Fläche von mehr als 0,5 ha
Od. život. pr. Ochrana příro. Zá. st. or. o.
Verbindliche Stellungnahme der Naturschutzbehörde zur Aufforstung von Grundstücken mit einer Fläche von mehr als 0,5 ha
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt.
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:
Einfache Unterlagen (ggf. Projektunterlagen) zum Vorhaben, Auszug aus dem Kataster mit Nachweis der Eigentumsverhältnisse, Fotodokumentation des Ist-Zustands erwünscht.
Bearbeitungsfrist:
In einfachen Fällen unverzüglich, in sonstigen Fällen innerhalb von 60 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 90 Tagen ab Antragstellung.
Formular, wo erhältlich:
Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung erhältlich und kann auf der Website der Stadt hier heruntergeladen werden: Antragsformular für eine Stellungnahme zur Aufforstung
Rechtsgrundlage:
- Gesetz der Tschechischen Nationalversammlung Nr. 114/1992 Slg. über den Natur- und Landschaftsschutz in der jeweils gültigen Fassung,
- Verordnung des Umweltministeriums der Tschechischen Republik Nr. 395/1992 Slg., zur Durchführung bestimmter Bestimmungen des Gesetzes Nr. 114/1992 Slg., in der geltenden Fassung,
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsverfahrensordnung, in der jeweils geltenden Fassung.
Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 19:20:00