Volenice

 

BERICHT ÜBER DIE UMSETZUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS VON VOLENICE FÜR DEN ZEITRAUM 2019–2025 EINSCHLIESSLICH DES ENTWURFS FÜR DIE AUSSCHREIBUNG DER ÄNDERUNG NR. 3

Das Stadtamt Příbram, Abteilung Bauamt und Raumordnung, Referat Raumordnung, hat als zuständige Raumordnungsbehörde
(im Folgenden „Auftraggeber“) gemäß § 46 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 283/2021 Sb.,
Baugesetz, in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Baugesetz“), hat gemäß § 106
Abs. 1 und § 107 des Baugesetzes den Entwurf eines Berichts über die Anwendung des Flächennutzungsplans Volenice für den Zeitraum
2019 –2025 erstellt, der den Entwurf der Aufgabenstellung für die Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans Volenice enthält (im Folgenden „Berichtsentwurf“ genannt).

Ab dem 18.03.2026 ist der Berichtsentwurf auf dieser Website – weiter unten – veröffentlicht.

Diese Bekanntmachung gilt gemäß § 25 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung
(im Folgenden „Verwaltungsordnung“), am fünfzehnten Tag nach der Veröffentlichung als zugestellt. Innerhalb einer Frist von 30
Tagen ab dem Tag der Zustellung kann jeder gemäß § 89 Abs. 5 Buchstabe b) in Verbindung mit § 107 Abs. 3
des Baugesetzes einen Einwand erheben. Einwände, die nach Ablauf der oben genannten Frist erhoben werden, werden nicht berücksichtigt.

Einwendungen sind schriftlich an die Adresse des Verfassers zu richten, d. h. an das Stadtamt Příbram, Abteilung Bauamt
und Raumordnung, Referat Raumordnung, Tyršova 108, 261 19 Příbram I – IDDS: 2ebbrqu.

 

Aktualisiert: 6. 10. 2026 v 11:32:17

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