Višňová

Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans der Gemeinde Višňová – Bekanntmachung

Die Abteilung für Stadtplanung und -entwicklung des Stadtamtes Příbram hat als zuständige Raumordnungsbehörde auf Antrag der Gemeinde Višňová gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe c) des Gesetzes Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung (Baugesetz) in der jeweils gültigen Fassung die Änderung Nr. 3 des Flächennutzungsplans der Siedlungseinheit Višňová erstellt.

Die Änderung wurde am 17. Februar 2009 erlassen und trat am 5. März 2009 in Kraft.

Der Planer der Änderung ist Ing. arch. Milan Salaba, ČKA 01 467.

Die Änderung liegt zur Einsichtnahme aus – im Stadtamt Příbram, Abteilung KRM, Tyršova 108, 261 01 Příbram I – im Stadtamt Příbram, Bauamt, Tyršova 108, 261 01 Příbram I – beim Bezirksamt der Region Středočesko, Abteilung für Raumordnung und Bauwesen, Zborovská 11, 150 21 Prag 5 – beim Gemeindeamt Višňová, 262 61 Višňová 153

Die Unterlagen zur Änderung liegen im Stadtamt Příbram, Abteilung KRM, Tyršova 108, 261 01 Příbram I, zur Einsichtnahme aus.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 165 Abs. 2 des Baugesetzes veröffentlicht.


Bebauungsplan Višňová – Bekanntmachung der Angaben zum erlassenen Bebauungsplan 

Das Stadtamt Příbram, Abteilung Bauamt und Raumordnung, Referat Raumordnung, hat als zuständige Raumordnungsbehörde den Flächennutzungsplan Višňová (UP) erstellt.

Dieser Flächennutzungsplan trat am 04.01.2017 in Kraft.

Der Planer des Flächennutzungsplans ist Ing. arch. Milan Salaba, ČKA 01 467.

Der Flächennutzungsplan kann an folgenden Orten eingesehen werden
:- Gemeindeverwaltung
Višňová- Stadtverwaltung Příbram, Abteilung Bauamt und Raumordnung, Referat Raumordnung (Amt für Raumordnung)
– Stadtverwaltung Příbram, Abteilung Bauamt und Raumplanung –
Bezirksamt der Region Středočeský, Abteilung für regionale Entwicklung, Referat Raumordnungsverfahren

Die Unterlagen zur Erstellung des Flächennutzungsplans können im Stadtamt Příbram, Abteilung Bauamt und Raumplanung, Referat Raumplanung, eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wird gemäß § 165 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht.

 

 

Aktualisiert: 6. 10. 2026 v 11:32:11

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