Věšín

 

FLÄCHENNUTZUNGSPLAN VĚŠÍN

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG EINER ÖFFENTLICHEN ANHÖRUNG ZUM ENTWURF DES BEBAUUNGSPLANS FÜR VĚŠÍN EINSCHLIEßLICH DER VERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG HINSICHTLICH DER NACHHALTIGEN RAUMENTWICKLUNG

Stadtverwaltung Příbram, Bauamt und Raumordnung, Abteilung für Raumordnung, als zuständige Raumordnungsbehörde (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung (im Folgenden „Baugesetz“), in der jeweils gültigen Fassung, auf Antrag der Gemeinde Věšín den Flächennutzungsplan Věšín (im Folgenden „FNP“) auf.

Der Planersteller gibt gemäß § 52 des Baugesetzes die Durchführung eines Verfahrens zum Flächennutzungsplan bekannt, dessen Bestandteil eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Flächennutzungsplans einschließlich der Bewertung der Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung des Gebiets ist.

Diese findet am Donnerstag, den 08.10.2020, um 10:00 Uhr im Büro des Erstellers statt, d. h. im Stadtamt Příbram, Na Příkopech 105, 261 01 Příbram I.

Aufgrund des Umfangs ist es physisch nicht möglich, den gesamten Entwurf des Flächennutzungsplans am amtlichen Anschlagbrett auszuhängen. Daher liegt der Entwurf des Flächennutzungsplans auf der Website www.pribram.eu (siehe unten) zur Einsichtnahme vor. Weitere Orte, an denen der Entwurf des Flächennutzungsplans eingesehen werden kann, sind das Gemeindeamt Věšín sowie das Stadtamt Příbram, Bauamt und Raumordnung, Abteilung für Raumordnung.

Jeder kann innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Tag der öffentlichen Anhörung eine Stellungnahme zum Entwurf des Flächennutzungsplans abgeben.

Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden, die von dem Entwurf betroffen sind, berechtigte Investoren sowie Vertreter der Öffentlichkeit können innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Tag der öffentlichen Anhörung Einspruch gegen den Entwurf des Flächennutzungsplans einlegen. Der Einspruch muss eine Begründung sowie Angaben gemäß dem Kataster enthalten, die die betroffenen Rechte belegen, und das vom Einspruch betroffene Gebiet muss abgegrenzt werden.

Die betroffenen Behörden und das Bezirksamt als übergeordnete Behörde nehmen innerhalb von 7 Tagen nach dem Tag der öffentlichen Anhörung Stellung zu den Teilen des Bebauungsplanentwurfs, die seit der gemeinsamen Anhörung (§ 50 des Baugesetzes) geändert wurden.

Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwände sind innerhalb der genannten Fristen schriftlich an die Adresse des Verfassers zu richten, d. h. an das Stadtamt Příbram, Bauamt und Raumplanung, Abteilung für Raumplanung, Tyršova 108, 261 19 Příbram I, ID 2ebbrqu. Später eingereichte Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwände werden nicht berücksichtigt.

 

Bebauungsplan Věšín – Entwurf – Text
des Bebauungsplans Věšín – Entwurf – Zeichnung der grundlegenden Gliederung
des Bebauungsplans Věšín – Entwurf – Hauptzeichnung
des Bebauungsplans Věšín – Entwurf – Zeichnung der VPS, VPO
des Flächennutzungsplans Věšín – Entwurf – Karte der übergeordneten Zusammenhänge
des Flächennutzungsplans Věšín – Entwurf – Karte der landwirtschaftlichen Nutzfläche
des Flächennutzungsplans Věšín – Entwurf – Koordinationskarte
des Flächennutzungsplans Věšín – nachhaltige Raumentwicklung (einschl. SEA)
Bebauungsplan Věšín – NATURA 2000

 

Aktualisiert: 6. 10. 2026 v 11:32:06

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