Třebsko

 

Bebauungsplan Třebsko

Der Flächennutzungsplan Třebsko ist seit dem 16.11.2019 in Kraft.

Flächennutzungsplan Třebsko – Textteil
Flächennutzungsplan Třebsko – Karte der grundlegenden Gliederung
Flächennutzungsplan Třebsko – Hauptkarte
des Flächennutzungsplans Třebsko – Koordinationsplan
des Flächennutzungsplans Třebsko – Plan der übergeordneten Zusammenhänge
des Flächennutzungsplans Třebsko – Plan der Flächeninanspruchnahme


Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans Třebsko 

Stadtverwaltung Příbram, Abteilung Bauamt und Raumordnung, Referat Raumordnung, als Raumordnungsbehörde (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt), zuständig gemäß § 46 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 283/2021 Sb., Baugesetz, in der geltenden Fassung (im Folgenden „Baugesetz“), gibt gemäß § 93 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 in Verbindung mit § 111 Abs. 5 des Baugesetzes die Durchführung einer kombinierten gemeinsamen Sitzung und öffentlichen Anhörung
zum Entwurf der Änderung Nr. 1 des Flächennutzungsplans Třebsko, die am 28.05.2026 (Donnerstag) ab 10:00 Uhr im Büro der Abteilung für Raumplanung des Stadtamtes Příbram, Na Příkopech 105, 261 01 Příbram (Gebäude des Restaurants „Švejk“, 2. Stock).

Der Änderungsentwurf wird gemäß § 93 Abs. 5 Buchstabe c) in Verbindung mit § 111 Abs. 5 und 6 sowie § 334b Abs. 6 des Baugesetzes hier auf der Website – weiter unten – veröffentlicht.

Jeder kann gemäß § 97 Abs. 1 in Verbindung mit § 111 Abs. 5 des Baugesetzes innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der gemeinsamen Anhörung und der öffentlichen Anhörung seine Stellungnahme zum Änderungsvorschlag einreichen. Die Stellungnahme muss neben den allgemeinen Formvorschriften gemäß der Verwaltungsordnung eine Begründung sowie die Abgrenzung des von der Stellungnahme betroffenen Gebiets enthalten. Stellungnahmen, die nach Ablauf der festgelegten Frist eingereicht werden, oder Stellungnahmen zu Angelegenheiten, über die bereits in übergeordneten Raumordnungsunterlagen entschieden wurde, werden nicht berücksichtigt. Gemäß § 97 Abs. 4 des Baugesetzes können gegen den Entwurf der Raumordnungsunterlagen keine Einwände gemäß Teil 6 des Gesetzes Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung, erhoben werden.

Stellungnahmen sind schriftlich an die Adresse des Erstellers zu richten, d. h. an das Stadtamt Příbram, Abteilung Bauamt und Raumordnung, Referat Raumordnung, Tyršova 108, 261 19 Příbram I.

Z1 Flächennutzungsplan Třebsko – Entwurf – Text – Beschluss
Z1 Flächennutzungsplan Třebsko – Entwurf – Text – Begründung
Z1 Flächennutzungsplan Třebsko – Entwurf – Vergleichstext
Z1 Flächennutzungsplan Třebsko – Entwurf – Karte der grundlegenden Gliederung
Z1 Flächennutzungsplan Třebsko – Entwurf – Hauptkarte
Z1 Flächennutzungsplan Třebsko – Entwurf – Koordinationskarte
Z1 Flächennutzungsplan Třebsko – Entwurf – Karte des landwirtschaftlichen Nutzgebiets (ZPF

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Aktualisiert: 6. 10. 2026 v 11:32:01

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