Bukovany

Bebauungsplan Bukovany

BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE VERÖFFENTLICHUNG DES ENTWURFS DES BEBAUUNGSPLANS FÜR BUKOVANY
(einschließlich der Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanentwurfs auf die nachhaltige Entwicklung des Gebiets)

Das Stadtamt Příbram, Abteilung Bauamt und Raumordnung, Referat Raumordnung, als zuständige Raumordnungsbehörde (im Folgenden „Auftraggeber“) erstellt gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 183/2006 Slg. über die Raumplanung und die Bauordnung (im Folgenden „Baugesetz“), in der jeweils gültigen Fassung,  erstellt auf Antrag der Gemeinde Bukovany gemäß § 6 Abs. 1 Buchstabe c) des Baugesetzes den Flächennutzungsplan Bukovany (im Folgenden „FNP“ genannt).

Der Aufsteller teilt mit, dass der Entwurf des Flächennutzungsplans gemäß § 50 Abs. 3 des Baugesetzes im Zeitraum vom 11.01.2016 bis zum 29.02.2016 an folgenden Orten veröffentlicht ist:

1/ www.pribram.eu (Stadtverwaltung – Abteilungen der Stadtverwaltung – Bauamt und Raumordnung – Abteilung für Raumordnung – Gemeinden des ORP Příbram – Bukovany)
2/ Gemeindeverwaltung Bukovany
3/ Stadtverwaltung Příbram, Abteilung Bauamt und Raumplanung

Jeder kann innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Zustellung dieser öffentlichen Bekanntmachung (die öffentliche Bekanntmachung gilt am fünfzehnten Tag nach ihrer Aushang am amtlichen Anschlagbrett der Gemeinde als zugestellt) Anmerkungen zum Entwurf des Flächennutzungsplans einreichen. Später eingereichte Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.

Einwände sind schriftlich an die Adresse des Verfassers zu richten, d. h. an das Stadtamt Příbram, Bauamt und Raumplanung, Tyršova 108, 261 01 Příbram I.

Bebauungsplan Bukovany – Entwurf – Koordinationszeichnung

Bebauungsplan Bukovany – Entwurf – Textteil

Bebauungsplan Bukovany – Entwurf – Begründung des Textteils

Bebauungsplan Bukovany – Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Aktualisiert: 6. 10. 2026 v 11:21:02

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