Abfallwirtschaft

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Projekt „Door to door“

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Liste der Tätigkeiten

Gemäß dem Gesetz Nr. 541/2020 Sb. über Abfälle übt die öffentliche Verwaltung im Bereich der Abfallwirtschaft folgende Aufgaben aus:

als Gemeindeverwaltung

  • überprüft sie, ob juristische Personen und Unternehmer das kommunale System ausschließlich auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags mit der Gemeinde nutzen, ob die Abfallabholung sichergestellt ist und ob nicht gewerblich tätige natürliche Personen den Siedlungsabfall gemäß diesem Gesetz entsorgen,
  • verhängt gegen Abfallerzeuger Bußgelder bei Verstößen gegen das Gesetz und legt Maßnahmen sowie Fristen für die Behebung der Verstöße fest.

Als Gemeindeverwaltung einer Gemeinde mit erweiterter Zuständigkeit

  • führt und verarbeitet das Register über Abfälle und deren Entsorgungsarten,
  • überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,
  • gibt Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen ab, gibt verbindliche Stellungnahmen und Äußerungen zu Geländegestaltungen, zum Abriss von Bauwerken sowie zur Errichtung von Anlagen zur Abfallentsorgung ab.

Gebühren für Siedlungsabfälle

Die Gebühr ist in der allgemein verbindlichen Verordnung Nr. 5/2024 über die kommunale Abfallentsorgungsgebühr festgelegt. Den vollständigen Wortlaut finden Sie HIER.

Fälligkeit der Gebühr: Die Frist endet am 31. März; bei verspäteter Zahlung kann die Gebühr erhöht werden.
Höhe der Gebühr: Sie beträgt 864 CZK pro Jahr. Die Gebühr wird für Personen, die in Příbram als dauerhaft wohnhaft gemeldet sind und im jeweiligen Kalenderjahr das 70. Lebensjahr vollenden, auf 50 % ermäßigt. Diese Bürger zahlen somit 432 Kč für die Abfallentsorgung.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Zahlungsweise:

  • Über das Bürgerportal unter portalobcana.pribram.eu (Meine Verpflichtungen)
  • Per Überweisung – für die kommunale Abfallgebühr lautet die Kontonummer 1783-521689309/0800
  • Bar oder per Zahlungskarte an der Kasse des Stadtamtes (Gen. R. Tesaříka 19) oder per Postanweisung Typ A 

Der variable Zahlungscode bleibt derselbe wie in den vergangenen Jahren. Um ihn zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Wirtschaftsabteilung des Stadtamtes Příbram per E-Mail: popelnice@pribram.eu oder telefonisch unter 318 402 241, 318 402 341. 

Pflichtveröffentlichungen

HIER werden die vorgeschriebenen Informationen für das Jahr 2024 zur Abfallwirtschaft der Stadt Příbram gemäß § 60 des Gesetzes Nr. 541/2020 Sb. über Abfälle in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht.

HIER werden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für das Jahr 2025 zur Abfallwirtschaft der Stadt Příbram gemäß § 60 des Gesetzes Nr. 541/2020 Sb. über Abfälle in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht.

Weitere Informationen

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Aktualisiert: 17. 9. 2026 v 17:57:18

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