Pribram.eu Městský úřad Odbory MěÚ Odbor životního prostředí Odpadové hospodářství Stellungnahmen und Äußerungen zum Thema Abfallwirtschaft
Od. život. pr. Odpa. hospodá. St. a vy. z h.
Stellungnahmen und Äußerungen zum Thema Abfallwirtschaft
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt
Grundlegende Informationen:
Eine verbindliche Stellungnahme wird zu Geländegestaltungen und zum Abriss von Bauwerken erteilt, die gemäß dem Baugesetz melde- oder genehmigungspflichtig sind.
Eine Stellungnahme wird zu Änderungen an fertiggestellten Bauwerken, die gemäß dem Baugesetz melde- oder genehmigungspflichtig sind, sowie zur Errichtung von Anlagen zur Abfallentsorgung erteilt.
Erforderliche Unterlagen:
Projektunterlagen.
Bearbeitungsfrist:
In einfachen Fällen unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.
Rechtsgrundlage:
- Gesetz Nr. 541/2020 Sb. über Abfälle und zur Änderung einiger weiterer Gesetze,
- Gesetz Nr. 542/2020 Sb. über Altprodukte,
- Verordnung Nr. 8/2021 Slg. über den Abfallkatalog,
- Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsverfahrensordnung, in der jeweils gültigen Fassung.
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):
Für die Erteilung einer Stellungnahme wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.
Aktualisiert: 13. 5. 2021 v 19:52:41