Pribram.eu Potřebuji vyřídit Životní prostředí, les a rybářství Rybářství, myslivost a lesní hospodářství Jagdplanung
Ži. pro. les. Ryb. my. a le. Myslive. pláno.
Jagdplanung
Der Jagdbewirtschaftungsplan für ein Jagdgebiet ist ein schriftlich ausgearbeiteter Entwurf des Jagdgebietsbetreibers, in dem dargelegt wird, wie er das Jagdgebiet vom 1. April bis zum 31. März des folgenden Jahres bewirtschaften wird. Der Plan enthält die Ziele des Jagdgebietsbetreibers, die den Schutz des Wildbestands, die zielgerichtete Aufzucht und Bejagung des Wildes sowie die Entwicklungsstadien des Wildes gewährleisten. Der Jagdbewirtschaftungsplan für das Jagdgebiet besteht aus folgenden Teilen:
1. Aufzucht- und Jagdplan für Hufwild
Einreichung: bis zum 25. April des Kalenderjahres
Er wird für Wildarten erstellt, für die im Jagdgebiet Mindest- und Normbestände festgelegt wurden. Die Festlegung der Mindest- und Normbestände sowie die Einstufung der Jagdgebiete oder ihrer Teile in Qualitätsklassen regelt die Verordnung Nr. 491/2002 Slg.
2. Zucht- und Jagdplan für Kleinwild
Einreichung: bis zum 25. Juli des Kalenderjahres
3. Jagdplan für sonstige Wildarten
Einreichung: bis zum 25. Juli des Kalenderjahres
4. Wildbewirtschaftungsplan
Einreichung: bis zum 25. April des Kalenderjahres
5. Plan für gemeinsame Wildjagden
Einreichung: bis zum 25. Juli des Kalenderjahres
Eine gemeinsame Jagd kann bei einer Mindestteilnahme von 3 Jägern und einer festgelegten Anzahl von Jagdhunden durchgeführt werden (für die ersten 3 Schützen und für jeweils weitere angefangene 10 Schützen ein Jagdhund mit Leistungsprüfung, für die zu bejagende Wildart) sowie einer Sammeljagdgenehmigung (§ 46 Abs. 2 – Liste der an der gemeinsamen Jagd teilnehmenden Personen) stattfinden, die vom Revierverwalter ausgestellt wird.
Die Wildarten und deren Geschlecht, die bei der gemeinsamen Jagd bejagt werden dürfen, sind im Jagdgesetz festgelegt (§ 45 Abs. 1 Buchstabe u, § 45 Abs. 2).
6. Plan zur Anzahl der Jagdhunde
Einreichung: bis zum 25. April
Die Anzahl der für das jeweilige Jagdgebiet einsetzbaren Jagdhunde wird durch § 15 der Verordnung Nr. 244/2002 Sb. festgelegt, mit der bestimmte Bestimmungen des Jagdgesetzes umgesetzt werden.
7. Ergebnisse der Wildzählung
Einreichung: spätestens 5 Tage nach Durchführung der Zählung
Die Ergebnisse der Zählung unter Angabe aller Wildarten, die im Jagdgebiet vorkommen, sind von den Jagdgebietsnutzer*innen in einer Ausfertigung auf dem beigefügten Formular des Zählbogens fristgerecht an die staatliche Jagdverwaltungsbehörde, das Stadtamt Příbram, Abteilung für Umwelt, Tyršova 108, 261 19 Příbram, innerhalb der festgelegten Frist.
Die Ergebnisse der Zählung werden mit dem Jagdgebietsinhaber besprochen, der durch seine Unterschrift auf dem Zählblatt die gezählten Bestände der einzelnen Wildarten bestätigt.
Die Termine für die Wildzählung werden jährlich vom Bezirksamt der Mittelböhmischen Region als zuständige OSSM festgelegt.
Der Inhaber des Jagdgebiets und die Inhaber benachbarter Jagdgebiete haben das Recht, mit einem Vertreter an der Zählung teilzunehmen und gegenüber der staatlichen Jagdbehörde zu deren Ergebnissen Stellung zu nehmen. Ist ein Jagdgebietsinhaber mit dem Ergebnis der durchgeführten Zählung nicht einverstanden, teilt er dies der staatlichen Jagdbehörde (Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Umwelt) innerhalb einer Woche nach dem Tag der Bestandsaufnahme mit; der zweite festgelegte Termin kann als letzter möglicher Termin für die Durchführung einer neuen, endgültigen Bestandsaufnahme genutzt werden.
8. Monatliche Berichterstattung über die Planerfüllung
(gemäß § 36 Abs. 4 des Gesetzes)
Einreichung: fortlaufend. Wurde in dem betreffenden Monat kein Wild erlegt, teilt der Nutzer des Jagdgebiets dies der OSSM mit. Die monatlichen Berichte können der OSSM auch per E-Mail übermittelt werden
Formulare
Formular 1 – Aufzucht- und Jagdplan für Hufwild
Formular 2 – Aufzucht- und Jagdplan für Kleinwild
Formular 3 – Jagdplan für sonstige Wildarten
Formular 4 – Wildpflegeplan
Formular 5 – Plan für gemeinsame Jagden
Formular 6 – Plan zur Anzahl der Jagdhunde
Formular 7 – Ergebnisse der
Wildzählung Formular 1-01 – Jahresbericht über das Jagdgebiet, den Wildbestand und die Jagd
Zugehörige Vorschriften
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:36