Odbory MěÚ Od. Sta. úř.. Památková péče
Denkmalschutz
Ab dem 03.11.2025 wechselt der Garant der NPU ORP Příbram. NEUER GARANT FÜR DIE ORP PŘÍBRAM in den Bereichen Architektur, Bauwesen und Stadtplanung: Ing. arch. Guido Carrai, Ph.D. (carrai.guido@npu.cz), 775881474, 274 008 162
Aufteilung des Gebiets der ORP Příbram nach Mitarbeitern
Sachbearbeiterin Jitka Musilová, DiS. ( 318 402 457), jitka.musilova@pribram.eu
Bratkovice, Březnice, Bukovany, Čenkov, Dlouhá Lhota, Drásov, Dubenec, Dubno, Hluboš, Chrást, Jince, Kamenná, Kotenčice, Koupě, Lhota u Příbramě, Modřovice, Narysov, Nepomuk, Nestrašovice, Obecnice, Ohrazenice, Ostrov, Pičín, Počaply, Podlesí, Příbram, Rejkovice, Smolotely, Solenice, Starosedlský Hrádek, Svojšice, Těchařovice, Tochovice, Trhové Dušníky, Třebsko, Tušovice, Militärübungsgebiet Brdy, Vrančice, Vysoká bei Příbram, Zalužany, Zduchovice. Schutzzone des unbeweglichen Kulturguts der Kirche des Heiligen Jakobus des Älteren (Příbram), städtisches Denkmalschutzgebiet Březnice.
Sachbearbeiterin Ing. Kateřina Sýkorová ( 318 402 226), katerina.sykorova@pribram.eu
Bezděkov pod Třemšínem, Bohostice, Bohutín, Buková bei Příbram, Březové Hory, Cetyně, Drahenice, Dolní Hbity, Drahlín, Háje, Hlubyně, Horčápsko, Hudčice, Hutě pod Třemšínem, Hvožďany, Chraštice, Jablonná, Kamýk nad Vltavou, Kozárovice, Křešín, Láz, Lazsko, Lešetice, Milín, Občov, Obory, Pečice, Pňovice, Březové Hory, Drkolnov, Radětice, Rožmitál pod Třemšínem, Sádek, Sedlice, Suchodol, Věšín, Višňová, Volenice, Vranovice, Vševily, Vystrkov, Zbenice. Schutzzone des Geländes des unbeweglichen Kulturdenkmals des Bergwerks Ševčiny, des Geländes des Bergwerks Vojtěch und des Maschinenhauses des Bergwerks Anna (Březové Hory), städtische Denkmalschutzzone Rožmitál pod Třemšínem, Dorfdenkmalzone Drahenice – Račany, Dorfdenkmalreservat Drahenice.
Vor Einreichung des Antrags auf eine verbindliche Stellungnahme oder Entscheidung werden die Vorbereitungs- und Projektunterlagen zur Sanierung während ihrer Ausarbeitung vom Eigentümer oder Planer mit einem Vertreter des NPÚ in Prag besprochen.
Stilarchitektur, Bauwesen und Stadtplanung: Ing. arch. Guido Carrai, Ph.D. carrai.guido@npu.cz , 775881474, 274 008 162
Volksarchitektur: Mgr. Markéta Hanzlíková (hanzlikova.marketa@npu.cz), 606 756 336, 274 008 264
Technische Bauwerke: Mgr. Michaela Písaříková (pisarikova.michaela@npu.cz), 274008270, 606629325
Gartenarchitektur Ing. Aleš Rudl (rudl.ales@npu.cz), 274008 268, 602579984
Archäologie: Mgr. Zdeněk Neústupný (neustupny.zdenek@npu.cz), 274008209, 602252897
Restaurierung, Bildhauerei, Kunsthandwerk: Mgr. Marie Kuldová (kuldova.marie@npu.cz), 274008252, 602275368
Was, warum und wie wir schützen:
Restaurieren Sie ein Kulturgut? Haben Sie sich vergewissert, dass tatsächlich eine der Formen des Denkmalschutzes auf Sie zutrifft? Dann interessieren uns alle Änderungen, die Sie im Rahmen der laufenden Instandhaltung, bei Reparaturen oder bei der Planung einer umfassenden Sanierung vornehmen möchten.
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Instandhaltung –
Reparaturen –
Umbau –
Restaurierung – oder sonstige Umgestaltungen (Aufstockung, Umbau usw.), bei unbeweglichen Kulturdenkmälern auch alle Umgestaltungen innerhalb und außerhalb des Objekts.
Führen Sie Reparaturarbeiten an einem Gebäude in einem denkmalgeschützten Gebiet durch? Ein Gebäude oder eine andere Immobilie muss nicht unbedingt selbst ein Kulturdenkmal sein, dennoch kann – sofern es sich in einem flächendeckend geschützten Gebiet befindet – eine spezifische Form des Denkmalschutzes darauf zutreffen. Städtische oder dörfliche Denkmalschutzzonen und -reservate, Schutzzonen mit ursprünglicher Bebauung und weiteren Elementen, die das historische Umfeld prägen, sind als Ganzes wertvoll; daher erstreckt sich der Denkmalschutz nicht nur auf Häuser, sondern auch auf Grundrisse, Pflasterungen, Grünanlagen, die Straßenbeleuchtung usw. Den Denkmalschützern ist daher jede Veränderung von Interesse, die in einem flächendeckend geschützten Gebiet stattfindet. Dank der gemeinsamen Sorgfalt der Denkmalbesitzer und der Denkmalschutzexperten sind heute viele Städte und Dörfer so malerisch.
- geplante
Bauvorhaben – bauliche Veränderungen (Einbau von Dachfenstern, Wärmedämmung des Gebäudes, neue Öffnungen für Fenster und
Türen – Instandhaltungsarbeiten (Reparatur und Austausch von Fenstern und Türen, Anstrich und Reparatur von Fassaden, Austausch von Dächern und Blechelementen)
– Anbringung von Werbeschildern; alle baulichen Maßnahmen, die das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinflussen (z. B. Austausch von Fenstern, Reparatur der Fassade, Austausch der Dacheindeckung, Errichtung eines Zauns, Wärmedämmung der Fassade …)Geländegestaltung (z. B. Abriss oder Bau einer Stützmauer, Fällen von Bäumen auf öffentlichen Flächen …)
Anbringung aller Aushangtafeln, Werbeschilder und Plakate, auch solcher, die nicht der Genehmigungsfähigkeit durch das Bauamt unterliegen, sowie weitere Änderungen
Neubau in einem denkmalgeschützten Gebiet – Jegliche Bauvorhaben – seien es große Investitionsprojekte in historischen Stadtzentren oder lediglich der Anbau einer Garage an Ihr Einfamilienhaus – müssen daher im Vorfeld mit den Denkmalschützern abgestimmt werden.
Was Sie in der Regel regeln
Historische Konstruktionen und Elemente Jedes Bauwerk besteht aus Konstruktionen und Elementen wie tragenden Wänden, Decken, Gewölben, Dachstühlen und anderen, die aus verschiedenen Materialien gefertigt sind. Früher wurden am häufigsten Stein, Ziegel, Holz oder Lehm verwendet, in der modernen Architektur kamen Beton, Metall oder Glas hinzu – oft in verschiedenen Kombinationen. Eine Bestandsaufnahme gibt Aufschluss darüber, wie vorgegangen werden muss. Die Instandsetzung von Konstruktionen und Bauteilen sollte mit denselben Materialien, Technologien und in derselben Qualität erfolgen – auch wenn diese später verdeckt werden. Zum einen sind sie ein wichtiges Zeugnis der historischen Entwicklung, zum anderen hat jedes Material andere physikalische Eigenschaften, sodass bei der Verwendung unterschiedlicher Materialien Risse, Flecken usw. auf der endgültigen Oberfläche auftreten können. Sollte der Eigentümer bei baulichen Maßnahmen an einem historischen Haus in die Konstruktionen eingreifen wollen, ist es erforderlich, einen Denkmalschutzfachmann zu konsultieren. Eine eventuelle bauhistorische Untersuchung ermittelt, welche Konstruktionen neuzeitlich sind, sodass Eingriffe in diese unproblematisch sind, und welche hingegen wertvoll sind und daher erhalten bleiben müssen. Die Untersuchung deckt zudem auf, wo sich zugemauerte ursprüngliche Öffnungen befinden, die dann für neue Zwecke genutzt werden können, sowie eine Reihe weiterer interessanter Details. Oberflächenbehandlungen von Bauwerken In bestimmten Epochen – dies gilt vor allem für ältere architektonische Stile – wurden alle Bauwerke und Steinelemente (Verputz oder Portale, Sockel, Ecken und Gesimse) verborgen – meist unter Putz. Heute wollen die Menschen sie freilegen und ihre Schönheit zur Schau stellen. Dies ist jedoch nicht nur historisch unkorrekt, sondern kann dem Denkmal oft auch technisch schaden. Putz und andere Oberflächenbehandlungen „schmücken“ die Gebäude nicht nur, sondern schützen die Konstruktion auch vor Regen, Frost usw. oder vor mechanischem Verschleiß. Zudem sind sie eine Informationsquelle über die bauliche Entwicklung eines Hauses sowie über die Mode und den Geschmack der jeweiligen Epoche. Ihre Entfernung – meist durch Abklopfen des Putzes – bedeutet den Verlust dieser Aussagen. Deshalb verdienen auch Putz, Verputzschichten, Anstriche und die unterschiedlichsten Verkleidungen, deren Wert dem der Bauwerke selbst entspricht, den Denkmalschutz. Was genau erhalten bleiben muss und warum, lässt sich am besten durch eine Untersuchung herausfinden. Wie dabei vorzugehen ist, kann wiederum ein Experte des Nationalen Denkmalschutzinstituts bestimmen.
Die Fassade ist so etwas wie der Mantel eines jeden Hauses: Ihr Erscheinungsbild wird nicht nur durch Farbe und Material bestimmt, sondern auch durch die Anordnung, Größe und Ausrichtung von Fenstern und Türen, architektonische Elemente (Pilaster, Säulen, Gesimse, Lisenen usw.) sowie weitere Elemente wie beispielsweise Verkleidungen aus Stein und Keramik sowie Accessoires aus Glas oder Metall. All dies zeugt von der Entwicklung und Geschichte des Hauses – und wenn es wertvoll ist, sollte es auch erhalten bleiben. Wie es früher war – Recherche anhand von Fotos, im Archiv und vor Ort Vor Beginn einer Sanierung oder eines Umbaus ist es wichtig herauszufinden, wie die Fassade ursprünglich aussah. Zu Hause, im Archiv, im Museum, beim Denkmalschutzamt oder beim Bauamt können Sie versuchen, alte Fotos oder Baupläne zu finden. Falls keine solchen Unterlagen vorhanden sind, können Denkmalschützer vor Ort eine Untersuchung der Fassade durchführen. Je nachdem, was sich in den Putzschichten finden lässt, prüfen sie dann, ob es sinnvoll ist, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen oder einen anderen Weg einzuschlagen. Alt und Neu, Formen, Materialien und Technologien Da jeder Teil der Fassade, der in seiner authentischen Form erhalten bleibt, zur Bewahrung des „genius loci“ beiträgt, werden die Denkmalschützer in den allermeisten Fällen bestrebt sein, ein Maximum an kunsthistorischen Elementen sowie Putzschichten zu erhalten (sofern deren technischer Zustand dies natürlich zulässt). Bei bereits zerstörten Teilen werden sie die Elemente rekonstruieren wollen, also durch Kopien ersetzen; umgekehrt werden sie nachträgliche, ungeeignete Lösungen entfernen wollen. Neue Elemente und Flächen müssen dabei aus einem Material gefertigt werden, das dem ursprünglichen so ähnlich wie möglich ist – nicht nur, damit die Unterschiede nicht ins Auge fallen, sondern auch, damit sich die physikalischen Eigenschaften des Werks nicht unterscheiden. Das Wertvollste verdient eine Restaurierung. Wenn die Fassaden besonders hochwertige kunsthandwerkliche Elemente enthalten (zum Beispiel Skulpturen und Statuen aus Stein, aber auch Malereien, Mosaike usw.), reicht ein „gewöhnlicher“ Handwerker für die Restaurierung nicht aus. Damit das wertvolle Werk nicht beschädigt wird, muss es einem Restaurator anvertraut werden, also einem Fachmann mit entsprechender Zulassung. Ihr Denkmalschutzbeauftragter berät Sie gerne, an wen Sie sich wenden können. Welche Farben stehen dem Gebäude gut? Der Farbton der Fassade sollte sich an den Ergebnissen einer bereits vor Beginn der Arbeiten durchgeführten Untersuchung orientieren – oft lassen sich dabei gleich mehrere Farbkonzepte erkennen, mit denen das Haus in der Vergangenheit geschmückt war. Am besten wählen Sie die Farbe, die dem heutigen Charakter der Fassade entspricht. Falls sich die ursprüngliche Farbgebung nicht bestimmen lässt, sollten Sie bei der Farbauswahl bedenken, wie wertvoll Ihr Haus und wie wertvoll seine Umgebung sind. Der aktuelle Trend zu bunten Farben und ungewöhnlichen Variationen und Kombinationen würde nicht nur dem Haus selbst schaden, sondern auch das gesamte historische Umfeld beeinträchtigen. Wärmedämmung – mehr Schaden als Nutzen Obwohl Denkmalschützer Verständnis für den Wunsch der Eigentümer historischer Häuser nach thermischem Komfort haben, ist die übliche Art der Wärmedämmung meist nicht gerade die ideale Lösung. Abgesehen von den häufigen Problemen durch erhöhte Feuchtigkeit und anderen negativen Folgen ungeeigneter technischer Lösungen bedeutet die Wärmedämmung für ein wertvolles historisches Gebäude oft eine Wertminderung. Um die Dämmschicht anzubringen, werden meist die meisten historischen Elemente entfernt oder verdeckt, und Fenster, Türen, Sockelleisten sowie Gesimse gehen in der Fassade „unter“. Auch wenn der Bauherr versucht, den ursprünglichen Charakter des Hauses durch die Anbringung historisierender (oft vereinfachter) Elemente auf der neuen Oberfläche nachzuahmen, gehen die kleinen Unebenheiten verloren, die der Fassade Lebendigkeit verliehen, und an ihre Stelle treten scharfe Kanten, präzise Linien und eine andere Oberflächenstruktur. Natürlich gibt es Ausnahmen – in manchen Fällen verträgt eine schlichte Fassade ohne Gliederung und Verzierungen die Wärmedämmung.
Fenster, Türen und andere Einbauten Fenster, Türen, Tore, Schaufenster, aber auch Tore zu Höfen, Wirtschaftsgebäuden usw., also sogenannte Einbauelemente, sind nicht nur funktionale Bestandteile des Bauwerks, sondern runden dessen Architektur ab und ergänzen sie. Oft zeichnen sie sich durch kunsthandwerkliche Verarbeitung aus. Deshalb fallen auch sie unter den Denkmalschutz. Dabei geht es nicht nur um Rahmen oder „Flügel“, sondern auch um deren Bestandteile – Scharniere, Türklinken, Aufhängungen, Schlösser, verschiedene Öffnungsmechanismen, Eckstücke und Drehgelenke. Nicht zu vergessen sind auch weitere Bestandteile wie beispielsweise Außen- und Innenfensterläden, Gitter oder unterschiedlichste Arten von Schaufensterfronten, nicht nur aus Holz, sondern auch aus Metall. An einem einzigen Gebäude lassen sich dabei oft Füllelemente aus verschiedenen Epochen erkennen. Wenn sie hochwertig gefertigt sind, halten sie hundert Jahre und länger. Häufig gehören sie zu unterschiedlichen Stilrichtungen und können sogar einen anderen stilistischen Ausdruck aufweisen als das Gebäude selbst. Dies zeugt von der historischen Entwicklung eines Gebäudes oder Denkmals, und diese Vielfalt ist an sich schon ein Wert, der es verdient, erhalten zu bleiben. Reparaturen und Austausch Wenn der Eigentümer eines Denkmals oder eines Gebäudes im denkmalgeschützten Kern einer Stadt oder eines Dorfes den Austausch von Füllelementen in Erwägung zieht, sollte er sein Vorhaben zunächst mit Denkmalpflegern besprechen. Diese helfen ihm dabei, festzustellen, welche Elemente wertvoll sind, sodass es sinnvoll ist, sie zu reparieren und zu erhalten, und welche hingegen durch andere ersetzt werden können. Die Reparatur der meisten Fenster, Türen und anderer Ausstattungselemente erfolgt in Form einer handwerklichen Überarbeitung; die regelmäßige Instandhaltung umfasst lediglich das Streichen. Künstlerisch wertvollere Elemente, die mit komplexeren technischen Verfahren hergestellt wurden (Schnitzereien oder Intarsien an Türen oder Buntglasfenster usw.), müssen von einem Fachmann mit entsprechender Zulassung restauriert werden. Verfügt ein wertvolles historisches Gebäude über moderne, unpassende Fenster, die seiner Architektur ästhetisch oder auch technisch schaden, ist es sinnvoll, diese durch solche zu ersetzen, die besser zu ihm „passen“. Wir empfehlen dabei, sich am ursprünglichen Zustand zu orientieren, der beispielsweise auf historischen Fotografien festgehalten ist, sowie an vergleichbaren Situationen in der Nachbarschaft und Ähnlichem. Experten des Denkmalschutzamtes helfen Ihnen dabei, festzustellen, welche Elemente ursprünglich an unserem Denkmal vorhanden waren (oder hätten sein können), und die optimale Lösung zu finden. Farbgebung Ein unverzichtbarer Bestandteil der Sanierung historischer Füllelemente ist die Festlegung der Farbgebung. In diesem Fall empfiehlt es sich, an den erforderlichen Stellen eine Farbanalyse durchführen zu lassen. Sind die Elemente stark beschädigt oder wurde bei der letzten Maßnahme eine so gründliche Reinigung der Oberfläche vorgenommen, dass sich die Farbgebung nicht mehr bestimmen lässt, sollten Sie sich in diesem Fall an einen Experten des Denkmalschutzamtes wenden. Die Farbgebung sollte stilistisch auf der Formensprache des Elements basieren und gleichzeitig in das Farbkonzept der Fassade passen. Kunststofffenster, Eurofenster Der aktuelle Trend, Fenster durch Kunststoff- oder Eurofenster zu ersetzen, beruht auf der falschen Vorstellung, dass diese wartungsfrei seien und ewig halten würden. Denkmalschützer bestehen jedoch darauf, dass handgefertigte Holzfenster für historische Gebäude nicht nur ästhetisch, sondern auch technisch besser geeignet sind. Obwohl die Fensterhersteller versuchen, den Anforderungen der Kunden gerecht zu werden, und Kunststofffenster mit historisierenden Elementen, also Nachbildungen historischer Fenster, anbieten, können sie niemals das gleiche Aussehen, die gleichen Details, die gleiche Gliederung und die gleiche Feinheit der Profile erreichen wie handgefertigte Holzfenster. Details und Elemente, die für historische Originale typisch sind, wie Eckstücke, Drehknöpfe, Türklinken und Ähnliches, gehen verloren. Weder Metallleisten zwischen den Fenstern noch aufklebbare Kunststoffleisten, die die ursprüngliche Unterteilung der Fenster durch Sprossen ersetzen sollen, wirken authentisch – ganz abgesehen davon, dass sie sich mit der Zeit oft ablösen. Auch die Einbauweise der Fenster in der Laibung spielt eine Rolle. Kunststofffenster oder Eurofenster werden dort eingemauert, wo sich ursprünglich der Innenrahmen von Doppelfenstern befand. Dadurch liegen sie letztlich zu weit hinter der Fassadenfläche zurück, sodass die Fensteröffnungen wie tiefe Löcher im Mauerwerk wirken.
Kulturgutregister – Kulturgüter werden in das Zentralverzeichnis der Kulturgüter der Tschechischen Republik eingetragen, das vom Nationalen Denkmalinstitut, Hauptstelle – Valdštejnské nám. 3, 110 00 Prag – geführt wird. Verzeichnisse und Informationen zu unbeweglichen Kulturdenkmälern sind im System „Monument“ öffentlich zugänglich und können im Internet unter www.npu.cz abgerufen werden.
Svatá Hora – Die Kirche der Jungfrau Maria mit dem Kloster ist ein nationales Kulturdenkmal, ihre Umgebung ist jedoch Teil der Denkmalschutzzone der Kirche des Heiligen Jakobus des Älteren OPPB2.pdf
- Schutzzonen für unbewegliche Kulturdenkmäler Denkmalschutzzone zur Erhaltung des Umfelds des Areals des unbeweglichen Kulturguts des Bergwerks Ševčiny, des Areals des Bergwerks Vojtěch und des Maschinenhauses des Bergwerks Anna. Schutzzone zur Erhaltung des Umfelds des Geländes des unbeweglichen Kulturguts der Kirche des Heiligen Jakobus des Älteren OPPB2.pdf
- Städtische Denkmalschutzgebiete
- Dörfliche Denkmalschutzgebiete
Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung
I. Konsultieren Sie vorab einen Experten des Nationalen Denkmalschutzinstituts
Die Denkmalpfleger des Nationalen Denkmalschutzinstituts stehen Ihnen für kostenlose Beratungen zur Verfügung. Am besten laden Sie sie direkt an den Ort der geplanten Arbeiten ein, wo sie Ihnen erläutern, welche allgemeinen Grundsätze der Denkmalpflege für Sie gelten und warum. Sie beraten Sie auch, wie Sie diese Grundsätze technisch und ästhetisch am besten mit Ihrem Vorhaben in Einklang bringen können. In jeder Region gibt es eine regionale Fachstelle des Nationalen Denkmalschutzamtes; Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website. Was Sie vermeiden sollten. Ohne vorherige Beratung investieren Eigentümer oft viel Zeit und Energie in die Ausarbeitung eines Vorhabens, das die Denkmalschützer dann nicht genehmigen können, wenn es zu einer Beeinträchtigung des Denkmalwerts führen würde.
II. Reichen Sie einen Antrag bei der Behörde ein
Der Antrag auf Erlass einer Entscheidung über die geplanten Arbeiten muss vorab bei der Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit eingereicht werden: Die meisten Behörden verfügen über ein eigenes Antragsformular. Die Behörde muss dann laut Gesetz beim Nationalen Denkmalinstitut eine schriftliche Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen einholen – und genau in diesem Moment zahlt es sich aus, dass Sie bereits alles mit dem Denkmalschutzbeauftragten des NPÚ abgesprochen haben. WAS SIE VERMEIDEN
SOLLTEN Beginnen Sie nicht mit den Arbeiten, bevor die Behörde eine Entscheidung getroffen hat, da Sie sonst wahrscheinlich eine unangenehm hohe Geldstrafe zahlen müssten. Wenn der Behörde nicht alle Unterlagen vorliegen, wird sie diese von Ihnen anfordern, was die Bearbeitungszeit verlängert. Erkundigen Sie sich daher am besten im Voraus, welche Unterlagen Sie benötigen.
III. Nun ist der Sachverständige des NPÚ an der Reihe
Damit der Denkmalschutzbeauftragte des Nationalen Denkmalschutzinstituts (NPÚ) ein fundiertes schriftliches Gutachten verantwortungsvoll erstellen kann, muss er in der Regel Ihr Denkmal besichtigen (sofern Sie es ihm nicht bereits in Schritt I gezeigt haben) und genau wissen, was Sie vorhaben. Vor Ort erstellt er eine Dokumentation – keine Sorge, Fotos oder Skizzen des Innenraums dienen ausschließlich den Zwecken des NPÚ und werden ohne Ihre Zustimmung nirgendwo veröffentlicht. Für die Erstellung des fachlichen Gutachtens hat der Denkmalschutzbeauftragte des NPÚ in der Regel eine Frist von 20 Tagen, die jedoch in komplexeren Fällen verlängert werden kann. WAS SIE VERMEIDEN
SOLLTEN Ändern Sie Ihre Pläne nicht nachträglich, da Sie sonst die meisten Schritte erneut durchlaufen müssten.
IV. Was geschrieben steht, gilt
Das Nationale Denkmalamt (NPÚ) übermittelt sein schriftliches Fachgutachten an die zuständige Behörde. Diese erteilt Ihnen eine verbindliche Stellungnahme, in der sie darlegt, ob die in Ihrem Antrag genannten Arbeiten im Hinblick auf die Interessen des staatlichen Denkmalschutzes zulässig sind. In der verbindlichen Stellungnahme legt die Behörde die grundlegenden Bedingungen fest, unter denen diese Arbeiten vorbereitet und durchgeführt werden dürfen. WAS SIE VERMEIDEN SOLLTEN Die Erledigung der „Formalitäten“ ist keine reine Formalität, die dann keine Auswirkungen auf die Realität hat. Bei Kontrollen kann es nämlich zu großen Schwierigkeiten kommen, ganz abgesehen davon, dass bei Nichteinhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens Sanktionen drohen. Prüfen Sie, ob die von Ihnen geplanten Arbeiten eine Genehmigung der Baubehörde erfordern.
V. Machen Sie sich an die Arbeit
Wenn Sie alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen haben, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst bei beiden Denkmalschützern (dem vom Nationalen Denkmalschutzinstitut und seinem Kollegen von der Behörde) zu melden und ihnen mitzuteilen, dass Sie mit den Arbeiten beginnen. Sie werden darauf achten, ob alles den schriftlichen Vorgaben entspricht. Beide können Ihnen bei der Lösung verschiedener unerwarteter Probleme helfen, und möglicherweise benötigen Sie ihre Erfahrung und Unterstützung auch bei Verhandlungen mit dem Unternehmen, das für Sie tätig ist. WAS SIE VERMEIDEN SOLLTEN: Handeln Sie nicht entgegen der genehmigten Unterlagen oder den in der verbindlichen Stellungnahme oder der Baugenehmigung festgelegten Bedingungen. Auch hier droht eine hohe Geldstrafe von bis zu 2 Millionen Kronen; im besten Fall müssen Sie die bereits fertiggestellten Arbeiten überarbeiten.
Formulare – Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Stellungnahme / eines Denkmalschutzbeschlusses:
Schutzgebiet: Schutzgebiet.docx
Kulturgut: Kulturgut.docx
Fristen für die Bearbeitung des Antrags: Die Frist für die Bearbeitung des Antrags – Erlass einer Verwaltungsentscheidung – ist im Gesetz Nr. 500/2004 Sb. über das Verwaltungsverfahren festgelegt und beträgt 30 bzw. 60 Tage; es handelt sich dabei um eine ordentliche Frist. Der Antrag muss alle erforderlichen Angaben enthalten.
Rechtsvorschriften: Neues Gesetz über den staatlichen Denkmalschutz Nr. 20/1987 Slg. (Stand: 15.8.2022) und Durchführungsverordnung Nr. 66/1988 Slg. , Gesetz Nr. 500/2004 Sb. über Verwaltungsverfahren (Verwaltungsverfahrensordnung) und Gesetz Nr. 283/2004 Sb. über Raumordnung und Bauordnung (Baugesetz), Verordnung Nr. 131/2024 sowie die Durchführungsverordnungen zum Gesetz über den staatlichen Denkmalschutz.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Pflichten: Bei Nichteinhaltung der Bedingungen einer verbindlichen Stellungnahme und bei der Durchführung von baulichen Maßnahmen ohne verbindliche Stellungnahme verhängt die Abteilung für Bauwesen, Raumordnung und Denkmalschutz des Stadtamtes Příbram eine Geldbuße. Die Geldbuße kann bis zu einer Höhe von 2.000.000,- CZK verhängt werden.
Mitarbeiterinnen der Denkmalpflege:
Ing. Kateřina Sýkorová, Jitka Musilová, DiS.
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Aktualisiert: 28. 7. 2021 v 15:52:52