Těchařovice

Abgrenzung des bebauten Gebiets der Gemeinde Těchařovice

Die Abgrenzung des bebauten Gebiets erfolgte durch das Stadtamt Příbram, Abteilung Bauamt und Raumordnung, Referat Raumordnung, als zuständige Raumordnungsbehörde gemäß § 25 Buchstabe d) des Gesetzes Nr. 283/2021 Sb., Baugesetz, in der jeweils gültigen Fassung.

Die Abgrenzung des bebauten Gebiets tritt am 06.05.2026 in Kraft.

Bebungsgebiet Těchařovice – Text
zum Bebungsgebiet Těchařovice – Zeichnung

Aktualisiert: 6. 10. 2026 v 11:31:49

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