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Háje
BERICHT ÜBER DIE UMSETZUNG DES BEBAUUNGSPLANS VON HÁJE FÜR DEN ZEITRAUM 2021 – 2025
MIT DEM ENTWURF DER AUFTRAGSBESCHREIBUNG FÜR DIE ÄNDERUNG Nr. 2 DES BEBAUUNGSPLANS VON HÁJE
Das Stadtamt Příbram, Abteilung Bauamt und Raumplanung, Referat Raumplanung, hat als zuständige Raumplanungsbehörde (im Folgenden „Auftraggeber“) gemäß § 46 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 283/2021 Sb., Baugesetz, in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Baugesetz“), in Übereinstimmung mit § 106 Abs. 1 und § 107 des Baugesetzes den Entwurf eines Berichts über die Anwendung des Flächennutzungsplans Háje für den Zeitraum 2021 – 2025 erstellt, der den Entwurf der Aufgabenstellung für die Änderung Nr. 2 des Flächennutzungsplans Háje enthält (im Folgenden „Berichtsentwurf“ genannt).
Der Auftraggeber gibt gemäß § 88 Abs. 1 in Verbindung mit § 107 Abs. 3 und § 334b des Baugesetzes die Veröffentlichung des Berichtsentwurfs über die Anwendung des Flächennutzungsplans Háje für den Zeitraum 2021–2025 bekannt.
Ab dem 19.02.2026 ist der Berichtsentwurf auf dieser Website – weiter unten – veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung gilt gemäß § 25 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Verwaltungsordnung“), am fünfzehnten Tag nach der Veröffentlichung als zugestellt. Innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem Tag der Zustellung kann jeder gemäß § 89 Abs. 5 Buchstabe b) in Verbindung mit § 107 Abs. 3 des Baugesetzes einen Einwand erheben. Einwände, die nach Ablauf der oben genannten Frist erhoben werden, werden nicht berücksichtigt.
Einwendungen sind schriftlich an die Adresse des Verfassers zu richten, d. h. an das Stadtamt Příbram, Abteilung Bauamt und Raumordnung, Referat Raumordnung, Tyršova 108, 261 19 Příbram I – IDDS: 2ebbrqu.
Aktualisiert: 6. 10. 2026 v 11:24:26