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Odbory MěÚ Od. ří. proj.. NOVÁ ZELENÁ ÚSPOR.

NEUE GRÜNE SPARMAßNAHMEN

 

 

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    So sparen Sie Energiekosten      

 

Hinweis

Am 10.11.2025 wurde die Annahme neuer Anträge auf Gewährung von Fördermitteln im Rahmen des Programms „Nová zelená úsporám“ vorübergehend ausgesetzt, siehe offizielle Mitteilung.

 

1. „Nová zelená úsporám Light“ für schutzbedürftige Haushalte

Wer kann einen Antrag stellen:

  •           Eigentümer eines Einfamilienhauses, das als ständiger Wohnsitz genutzt wird
  •           Der Haushalt des Eigentümers bezieht eine sogenannte „Superbeihilfe“ oder verfügt über ein geringes Einkommen und lebt in einem nicht gedämmten oder energieineffizienten Haus

Wofür kann der Zuschuss in Anspruch genommen werden:

  •           Teilweise Wärmedämmung einschließlich Austausch von Fenstern und Eingangstüren
  •           Austausch einer nicht normgerechten Heizungsanlage
  •           Solaranlage zur Warmwasserbereitung

Höhe der Förderung

  •           Bis zu 250.000 für die Wärmedämmung
  •           Bis zu 150.000 für den Austausch einer ineffizienten Heizungsanlage oder die Installation einer geeigneten Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien

Die genauen Bedingungen für die Gewährung von Fördermitteln für Haushalte mit geringerem Einkommen werden im Mai 2026 veröffentlicht, die Annahme von Anträgen beginnt im Juni 2026.

https://novazelenausporam.cz/nzu-light-zranitelne-domacnosti/

 

2. Zinsloses Darlehen für Renovierungsmaßnahmen

  •           Zinsloses Darlehen für umfassende sowie Teilrenovierungen

 

a) Einfamilienhäuser

Wer kann einen Antrag stellen:

  •           Eigentümer von Einfamilienhäusern

Was kann mit dem zinslosen Darlehen finanziert werden:

  •           Umfassende sowie Teil-Wärmedämmung
  •           Austausch einer nicht mehr geeigneten Heizungsanlage
  •           Installation erneuerbarer Energiequellen
  •           Intelligente Lüftung mit Wärmerückgewinnung
  •           Energieeffiziente Warmwasserbereitung und weitere Maßnahmen

Die genauen Bedingungen für den zinslosen Kredit, eine Anleitung zum Vorgehen sowie eine Übersicht über die beteiligten Bankinstitute werden im Mai 2026 veröffentlicht.

https://novazelenausporam.cz/bezurocny-uver-rodinne-domy/

 

b) Eigentümergemeinschaften und Wohnungsgenossenschaften

Wer kann einen Antrag stellen:

  •           Eigentümergemeinschaften
  •           Wohnbaugenossenschaft

Was kann mit einem zinslosen Darlehen finanziert werden:

  •           Umfassende oder teilweise Wärmedämmung
  •           Austausch einer nicht normgerechten Heizungsanlage
  •           Installation erneuerbarer Energiequellen
  •           Intelligente Lüftung mit Wärmerückgewinnung
  •           Energieeffiziente Warmwasserbereitung und weitere Maßnahmen

Unterstützung für bedürftige Haushalte:

  •           Finanzbonus für Eigentumswohnungen von Haushalten mit geringerem Einkommen als Schutz vor einem sprunghaften Anstieg der Beiträge zum Instandhaltungsfonds

Die genauen Bedingungen für das zinslose Darlehen, eine Anleitung zum Vorgehen sowie eine Übersicht über die teilnehmenden Bankinstitute werden im Mai 2026 veröffentlicht.

https://novazelenausporam.cz/bezurocny-uver-svj-bytova-druzstva/

 

3. Beratung für Haushalte

Neues System der kostenlosen Beratung zu Energieeinsparungen für Haushalte, Sanierungsausweise.

Geschulte Energiemanager und Spezialisten:

  •           Sie beraten kostenlos, wie sich der Energieverbrauch eines Hauses senken lässt
  •           Sie stellen Fördermöglichkeiten aus dem Programm „Nová zelená úsporám“ vor
  •           Sie stellen einen Sanierungsausweis aus
  •           In allen Regionen der Tschechischen Republik

Seminare in den Regionen:

  •           Sie informieren die Öffentlichkeit über das Thema Energieeinsparungen und die Möglichkeiten ihrer Finanzierung
  •           Insbesondere in kleineren Gemeinden in Zusammenarbeit mit den EKIS-Beratungsstellen

Sanierungsausweis:

  •           Beurteilung des Zustands des Hauses
  •           Vorschlag für eine effiziente Sanierung
  •           Empfehlungen zur Reihenfolge der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen

Der Sanierungsausweis dient als Grundlage für den Antrag auf Fördermittel im Rahmen des Programms „Nová zelená úsporám Light“ für bedürftige Haushalte sowie für den Antrag auf Prüfung der Eignung des Projekts für ein zinsloses NZÚ-Darlehen.

Das neue Energieberatungssystem wird im April 2026 eingeführt.

https://novazelenausporam.cz/energeticke-poradenstvi/

 

4. Ausgleichszahlungen für die Projektvorbereitung im Jahr 2025

Für Antragsteller, die es aufgrund der vorzeitigen Ausschöpfung der Mittelzuweisung nicht geschafft haben, einen Zuschuss für eine umfassende Sanierung zu beantragen.

Wer kann einen Antrag stellen:

  •           Antragsteller, die Projekte zur Gebäudesanierung in der abgeschlossenen Phase des Programms „Nová zelená úsporám“ vorbereitet haben, es jedoch aufgrund der vorzeitigen Ausschöpfung der Fördermittel Ende 2025 nicht geschafft haben, einen Antrag zu stellen

Wie viel kann man erhalten:

  •           Bis zu 50.000 Kronen pro Sanierungsprojekt eines Einfamilienhauses
  •           Bis zu 100.000 Kronen pro Sanierungsprojekt eines Mehrfamilienhauses
  •           Für Projekte, die zwischen September 2025 und Ende Februar 2026 bezahlt wurden

Die Annahme von Anträgen über das Agendainformationssystem des SFŽP ČR beginnt am 25. März 2026.

https://novazelenausporam.cz/kompenzace-projektove-pripravy/

 

KONTAKT:

Ansprechpartner für Antragsteller – schutzbedürftige Haushalte im Programm „NZÚ Light“:

  •           Service für Haushalte mit geringerem Einkommen, die die Umsetzung einer durch Fördermittel im Rahmen des Programms „Nová zelená úsporám Light“ geförderten Renovierung abschließen. Unterstützung bei Verhandlungen mit dem Auftragnehmer, bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, beim Nachweis der durchgeführten Arbeiten usw. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://novazelenausporam.cz/poradenstvi-pro-nzu-light/

 

Kontakt zur Regionalstelle für die Region Mittelböhmen:

  •           Vorrangig für spezifische Fragen von Antragstellern aus den Programmen „Nová zelená úsporám“, die ihren Antrag selbst einreichen.

Olbrachtova 2006/9, 140 00 Prag

 

Telefonische Beratung – Mobil: 731 633 181

  • Montag 9:00 – 17:00
  • Dienstag 9:00 – 15:00
  • Mittwoch 9:00 – 17:00
  • Donnerstag 9:00 – 15:00
  • Freitag 9:00 – 12:00

 Persönliche Beratung:

  • Montag 9:00 – 17:00
  • Mittwoch 9:00 – 17:00
  • Freitag 9:00 – 12:00

  


 Weitere Informationen

Besuchen Sie die offizielle Website: www.novazelenausporam.cz
Hier finden Sie die vollständigen Bedingungen, Antragsformulare und Kontaktdaten der Berater.


 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:39

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