Vorgärten

Vorgärten

 

Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung von Anträgen auf Anmietung von Grundstücken im Eigentum der Stadt Příbram zur Anlage von „Vorgärten“ – Gestaltung der Grünflächen in Wohnsiedlungen und Pflege der Umgebung von Mehrfamilienhäusern

 

1. Der Vertreter der Eigentümergemeinschaft (im Folgenden „SVJ“) erhält bei der Abteilung für Investitionen und Stadtentwicklung (OIRM) des Stadtamtes Příbram Kartenunterlagen – Lagepläne der Hausumgebung im Maßstab 1:1000 und 1:500, um das Gebiet einzutragen, das gepflegt werden soll.


2. Auf der Website der Stadt Příbram finden sich unter der Adresse www.pribram.eu „Wie man Wohnsiedlungen verbessern kann“ Vorschläge zur Gestaltung von „Vorgärten“.


3. Die OIRM stellt den Vertretern der Eigentümergemeinschaft einen Mustervertrag für die Pacht des Grundstücks zur Verfügung. Die Pachtgebühr beträgt 1,- Kč für die gesamte abgegrenzte Fläche (Grundstücke im Eigentum der Stadt Příbram und der Technischen Dienste der Stadt Příbram).


4. Grundlage für den Abschluss des Pachtvertrags ist ein vom Stadtrat behandelter Antrag der Eigentümergemeinschaft oder gegebenenfalls ein von einer befugten Person – einem Vermessungsingenieur – erstellter Abgrenzungsplan.


5. Die Kosten für den Vermessungsplan trägt die Wohnungseigentümergemeinschaft.


6. Das OIRM übergibt dem Vertreter der Eigentümergemeinschaft ein Musterprojekt – eine Studie mit einem technischen Bericht, in dem das technologische Verfahren zur Anlage der „Vorgärten“ sowie ein Vorschlag zur Pflege der Grünflächen dargelegt sind. Im technischen Bericht sind die ausgewählten Pflanzenarten – Bäume, Sträucher, Kletterpflanzen – aufgeführt. Bestandteil des Berichts ist eine Kostenschätzung für die Anlage eines „Vorgartens“, jeweils in zwei Varianten – einer einfacheren und einer aufwendigeren.


7. Die Wohnungseigentümergemeinschaft erörtert das Vorhaben in einer gemeinsamen Sitzung, in der sie über die Realisierung des „Vorgartens“ entscheiden und den Umfang des betreffenden Gebiets in die Kartenunterlagen eintragen kann. Diese Unterlagen dienen auch der Überprüfung des Zustands – bzw. des Vorhandenseins – von unterirdischen und oberirdischen Versorgungsleitungen (Wasserversorgung, Kanalisation, Stromleitungen, Gasleitungen, Fernwärmeleitungen, Kommunikationskabel …) zu überprüfen, damit diese durch die Bepflanzung und die eventuelle Errichtung kleinerer Bauwerke nicht beschädigt werden. Dadurch wird verhindert, dass Grünpflanzen an Stellen gepflanzt werden, an denen es zu einer Beschädigung der Versorgungsnetze und damit zu einer späteren Umpflanzung der Bäume kommen könnte.


8. In die Kartenvorlage können auch kleine Bauwerke eingetragen werden – Zäune, Überdachungen …


9. Umzäunung des Grundstücks – einheitliches Erscheinungsbild – max. 1 m Höhe, Material: Drahtzaun


10. Diese Eintragung wird zusammen mit dem Pachtantrag sowie einer Kopie des Protokolls der Versammlung der Eigentümergemeinschaft und einer Kopie der Anwesenheitsliste von der Eigentümergemeinschaft an die Abteilung für Stadtplanung und -entwicklung weitergeleitet. Die OIRM prüft diese Unterlagen und leitet sie mit der Bitte um Stellungnahme an die Verwalter und Eigentümer der Versorgungsnetze sowie an die benachbarte Eigentümergemeinschaft bzw. an die Eigentümer benachbarter Immobilien weiter. Darüber hinaus können sich die betroffenen Behörden (OŽP, OSM) zu dem Vermietungsvorhaben äußern.


11. Der Antrag, der Lageplan und die Aufstellung der eingegangenen Stellungnahmen werden von der Kommission für die Verwertung des Stadtvermögens erörtert. Die Abteilung für Vermögensverwaltung, Abteilung für Vermögensrecht, sorgt dafür, dass die Absicht zur Vermietung am offiziellen Anschlagbrett des Stadtamtes ausgehängt wird.


12. Nach der Erörterung des Antrags und der Unterlagen durch den Ausschuss für die Verwertung des Stadtvermögens legt die OIRM den Antrag der Eigentümergemeinschaft dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.

Anmerkung:
Das Verfahren wurde vom Stadtrat am 27.01.2014 durch den Beschluss Nr. 20/2014, Punkt II, genehmigt.

Antragsformular

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:01:38

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