Pribram.eu Potřebuji vyřídit Životní prostředí, les a rybářství Životní prostředí Voda a studny Festlegung von Schutzzonen
Životní prost. Voda a studny Stano. ochran.
Festlegung von Schutzzonen
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt
Grundlegende Informationen:
Schutz der Wasserressourcen: Zum Schutz der Ergiebigkeit, der Qualität und der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Grund- oder Oberflächengewässern, die zur Trinkwasserversorgung mit einer durchschnittlichen Entnahme von mehr als 10.000 m³ pro Jahr genutzt werden oder genutzt werden können, sowie von Grundwasserquellen zur Herstellung von abgefülltem Säuglingswasser oder Quellwasser legt die Wasserbehörde durch eine Verordnung von allgemeiner Geltung Schutzzonen fest. Die Festlegung von Schutzzonen liegt stets im öffentlichen Interesse.
Bearbeitungsfrist:
Innerhalb von 60 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 90 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.
Formular, wo erhältlich:
Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung und auf der Website der Stadt erhältlich.
Hier zum Herunterladen:
Rechtsgrundlage:
- Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung
- Gesetz Nr. 254/2001 Sb. über Gewässer
- Verordnung Nr. 183/2018 Sb. über die Erfordernisse von Entscheidungen und sonstigen Maßnahmen der Wasserbehörde sowie über die der Wasserbehörde vorzulegenden Unterlagen
Erforderliche Angaben im Antrag:
Gemäß dem Wassergesetz:
§ 30a
(1) Der Antrag auf Festlegung einer Schutzzone für eine Wasserquelle enthält neben den allgemeinen Erfordernissen für einen Antrag gemäß der Verwaltungsordnung grundlegende Angaben zur vorgeschlagenen Schutzzone der Wasserquelle, zu deren Umfang und Zweck, einschließlich einer Begründung für konkrete Schutzmaßnahmen.
(2) Der Antrag umfasst
a) eine Beschreibung und technische Angaben zur Wasserquelle und zur Wasserentnahme aus dieser sowie eine Charakterisierung des Gebiets der vorgeschlagenen Schutzzonen im Verhältnis zum hydrologischen Einzugsgebiet oder zum hydrogeologischen Gebiet der Wasserquelle, eine Analyse der Risiken für die Ergiebigkeit, die Qualität oder die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Wasserquelle sowie einen Vorschlag zur Festlegung der Schutzzonen und dessen Begründung,
b) eine Aufzeichnung detaillierter Vermessungsergebnisse, die die geometrische und Lagebestimmung der Schutzzone enthält, sofern deren Grenzen nicht mit den Grenzen der Parzellen im Katasterplan übereinstimmen,
c) eine Aufstellung der Immobilien nach Gemeinden und Katastergebieten unter Angabe der Parzellennummern, auf denen eine Schutzzone oder gegebenenfalls mehrere Schutzzonen vorgeschlagen werden,
d) die Baugenehmigung für ein Wasserbauwerk und die Nutzungsgenehmigung für das Wasserbauwerk, sofern ein bestehendes Wasserbauwerk von der Schutzzone betroffen sein soll,
e) die Genehmigung zur Nutzung von Oberflächen- oder Grundwasser, sofern dieses von der Schutzzone betroffen sein soll und die Genehmigung von einer anderen Wasserbehörde als der für die Festlegung der Schutzzone zuständigen Behörde erteilt wurde,
f) die Stellungnahme des Einzugsgebietsverwalters und
g) die Stellungnahme des zuständigen Gewässerverwalters, sofern ein Gewässer von der Schutzzone betroffen ist.
Aktualisiert: 21. 1. 2021 v 10:16:29