Pribram.eu Městský úřad Povinně zveřejňované informace Základní informace o úřadu Grund und Art der Gründung
Po. zveřej. i. Zákl. infor.. Dů. a způ. za.
Grund und Art der Gründung
Grund und Art der Gründung der verpflichteten Einrichtung, einschließlich der Bedingungen und Grundsätze, nach denen sie ihre Tätigkeit ausübt
Die Stadt Příbram ist eine Gemeinde im Sinne von Artikel 99 des Verfassungsgesetzes Nr. 1/1993 Slg., Verfassung der Tschechischen Republik, und des Gesetzes Nr. 128/2000 Slg. über Gemeinden (Gemeindeverfassung) in der jeweils gültigen Fassung.
Die Stadt Příbram ist ein räumlicher Zusammenschluss von Bürgern, der über eigenes Vermögen und eigene Einnahmen verfügt und nach einem eigenen Haushalt wirtschaften. In Rechtsbeziehungen tritt sie in eigenem Namen auf und trägt die aus diesen Beziehungen erwachsende Verantwortung.
Die Stadt Příbram verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig.
Die Aufgabe der Stadt besteht darin, die öffentliche Verwaltung auf ihrem Gebiet sowie gegebenenfalls die staatliche Verwaltung in ihrem Verwaltungsbezirk unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen sicherzustellen.
Zugehörige Rechtsvorschriften:
- Verfassung der Tschechischen Republik, Verfassungsgesetz Nr. 1/1993 Sb., in der jeweils gültigen Fassung
- Gesetz Nr. 128/2000 Slg. über Gemeinden (Gemeindeverordnung), in der jeweils gültigen Fassung
- Gesetz Nr. 218/2000 Slg. über Haushaltsvorschriften (Haushaltsordnung), in der jeweils gültigen Fassung
- Gesetz Nr. 250/2000 Slg. über die Haushaltsvorschriften für Gebietskörperschaften, in der jeweils gültigen Fassung
Aktualisiert: 12. 3. 2014 v 10:44:00