Grund und Art der Gründung

Grund und Art der Gründung der verpflichteten Einrichtung, einschließlich der Bedingungen und Grundsätze, nach denen sie ihre Tätigkeit ausübt

Die Stadt Příbram ist eine Gemeinde im Sinne von Artikel 99 des Verfassungsgesetzes Nr. 1/1993 Slg., Verfassung der Tschechischen Republik, und des Gesetzes Nr. 128/2000 Slg. über Gemeinden (Gemeindeverfassung) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Stadt Příbram ist ein räumlicher Zusammenschluss von Bürgern, der über eigenes Vermögen und eigene Einnahmen verfügt und nach einem eigenen Haushalt wirtschaften. In Rechtsbeziehungen tritt sie in eigenem Namen auf und trägt die aus diesen Beziehungen erwachsende Verantwortung.
Die Stadt Příbram verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig.

Die Aufgabe der Stadt besteht darin, die öffentliche Verwaltung auf ihrem Gebiet sowie gegebenenfalls die staatliche Verwaltung in ihrem Verwaltungsbezirk unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen sicherzustellen.


Zugehörige Rechtsvorschriften:

Aktualisiert: 12. 3. 2014 v 10:44:00

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