Pribram.eu Městský úřad Odbory MěÚ Odbor občanských agend Abteilung für Personalausweise und Reisedokumente

Abteilung für Personalausweise und Reisedokumente

Liste der Dienstleistungen

Zuständigkeit für Personalausweise und Reisedokumente

Wir weisen darauf hin, dass ungültige Reisepässe gemäß dem Reisepassgesetz abgegeben werden müssen. Wenn ein Bürger der Tschechischen Republik keine Verlängerung seines Reisepasses beantragt, besteht auch in diesem Fall die Verpflichtung, den ungültigen Reisepass bei der Abteilung für Personalausweise und Reisedokumente des Stadtamtes Příbram abzugeben.
 
Für Reisen in EU-Staaten gelten sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis als Reisedokumente. In diesem Fall kann neben dem Reisepass des Kindes auch der Personalausweis eines Kindes unter 15 Jahren verwendet werden. Bei der Beantragung eines Reisedokuments oder eines Personalausweises für ein Kind unter 15 Jahren müssen die Geburtsurkunde des Kindes sowie der Personalausweis des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden. 
 

Anleitungen zum Herunterladen

ETR

 Ausführliche Informationen einschließlich der Rechtsvorschriften finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.

Öffnungszeiten

Montag
8:00-12.00;13.00-17.00
Dienstag
8.00-12.00;13.00-15.00
Mittwoch
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Donnerstag
8.00-12.00;13.00-15.00

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Aktualisiert: 26. 9. 2026 v 16:11:55

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