Pribram.eu Webarchiv Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
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Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können
Stadtverwaltung Příbram, Abteilung für Bürgerangelegenheiten, Standesamt.
Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.
- tschechischer Personalausweis oder gültiges tschechisches Reisedokument,
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie),
- rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls geschieden, oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, falls verwitwet, oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Sterbeurkunde des verstorbenen Lebenspartners, falls in einer Lebenspartnerschaft gelebt wurde.
Ausländer
- Reisedokument,
- Geburtsurkunde mit Übersetzung und entsprechenden Beglaubigungen,
- Nachweis der Rechtsfähigkeit zum Eingehen einer Lebenspartnerschaft, sofern dieser von einem ausländischen Staat ausgestellt wurde (dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt des Eingehens der Lebenspartnerschaft nicht älter als 6 Monate sein),
- Bescheinigung über den Familienstand und den Aufenthalt, sofern diese von einem ausländischen Staat ausgestellt wird,
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, wenn es sich um einen verwitweten Ausländer handelt (dieses Dokument muss nicht vorgelegt werden, wenn dieser Umstand in der Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit zum Eingehen einer Lebenspartnerschaft angegeben ist),
- rechtskräftiges Scheidungsurteil, sofern der Ausländer, der eine Lebenspartnerschaft eingehen möchte, geschieden ist, oder rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Sterbeurkunde des verstorbenen Partners, sofern es sich um einen Ausländer handelt, der in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat.
Grundlegende Informationen
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine dauerhafte Gemeinschaft zweier Personen gleichen Geschlechts, die in der durch das Gesetz Nr. 115/2006 Slg. über die eingetragene Lebenspartnerschaft und zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze in der jeweils gültigen Fassung festgelegten Weise zustande kommt.
Die eingetragene Partnerschaft entsteht durch den Willensakt zweier Personen gleichen Geschlechts in Form einer einvernehmlichen, freiwilligen und vollständigen Erklärung, dass sie eine Partnerschaft eingehen. Die Personen, die eine Partnerschaft eingehen, geben diese Erklärung persönlich vor einem beliebigen Standesamt in der Tschechischen Republik ab.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Meldung usw. einzureichen?
Eine eingetragene Partnerschaft können zwei Personen (zwei Frauen oder zwei Männer) eingehen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens eine von ihnen ist Staatsbürgerin oder Staatsbürger der Tschechischen Republik,
- sie sind keine Geschwister oder Verwandte in gerader Linie, d. h., sie sind weder Nachkommen noch Vorfahren zueinander,
- beide das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- beide sind geschäftsfähig,
- sie dürfen nicht in einer noch bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft stehen.
Bearbeitungsfrist
Es sind keine Bearbeitungsfristen festgelegt.
Formular – wo erhältlich
Erhältlich beim Stadtamt Příbram, Standesamt, ggf. kann es hier ausgedruckt werden:
Fragebogen zur eingetragenen Partnerschaft – beidseitig ausdrucken.
Weitere Verfahrensbeteiligte
Ist die Person, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen möchte, taub, taubblind, stumm oder spricht bzw. versteht sie kein Tschechisch, ist bei der Erklärung zum Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Anwesenheit eines Dolmetschers erforderlich. Ohne die Anwesenheit eines Dolmetschers kann die Erklärung zum Eingehen der eingetragenen Partnerschaft nicht abgegeben werden. Für gehörlose, taubblinde oder stumme Personen sorgt das Standesamt für die Anwesenheit eines Dolmetschers. In allen anderen Fällen sorgen die Personen, die eine eingetragene Partnerschaft eingehen möchten, auf eigene Kosten für die Anwesenheit eines Dolmetschers.
Rechtsgrundlage
- Gesetz Nr. 115/2006 Sb. über die eingetragene Lebenspartnerschaft und zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Gesetz Nr. 301/2000 Sb. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Verordnung Nr. 207/2001 Slg. zur Durchführung des Gesetzes Nr. 301/2000 Slg. über das Standesamt, den Vor- und Nachnamen sowie zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze,
- Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren in der jeweils gültigen Fassung
Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr)
- Erklärung außerhalb der festgelegten Frist oder außerhalb des dafür vorgesehenen Raums 3.000 Kč,
- Erklärung von Partnern, die keinen ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik haben: 5.000 CZK,
- Anmeldung von Partnern, von denen nur einer seinen ständigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik hat: 3.000 CZK,
- Ausstellung einer Bescheinigung über die Rechtsfähigkeit zur eingetragenen Lebenspartnerschaft 500 CZK.
Der Stadtrat hat folgende Tage, Uhrzeiten und Orte für die Entgegennahme von Erklärungen zum Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft festgelegt
Jeden Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr im Festsaal des Stadtamtes Příbram (Zámeček-Ernestinum). An diesem Tag, zu dieser Uhrzeit und an diesem Ort ist die Entgegennahme der Erklärung zum Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gebührenfrei.
Wo Sie weitere Informationen erhalten
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums der Tschechischen Republik unter www.mvcr.cz.
Für die Richtigkeit dieser Anleitung ist verantwortlich
Helena Ziopulosová
Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:03:03