Pribram.eu Webarchiv Informationen des Innenministeriums

Zpět

Archiv webu Infor. minister..

Informationen des Innenministeriums

 

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über Personalausweise möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das System, über das Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises gestellt und dieser anschließend abgeholt werden kann, vorübergehend außer Betrieb ist:

  • Ein Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises gemäß Gesetz Nr. 328/1999 Sb. in der vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes geltenden Fassung kann bei der für die Ausstellung zuständigen Behörde spätestens bis zum 28. Juli 2021 eingereicht werden.
  • Vom 30. Juli 2021 bis zum 1. August 2021 kann kein Personalausweis mit maschinenlesbaren Daten und einem elektronischen Kontaktchip gemäß Gesetz Nr. 328/1999 Sb., in der vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes geltenden Fassung, nicht abgeholt werden.
  • Im Zeitraum vom 29. Juli 2021 bis zum 1. August 2021 kann ein Bürger die Ausstellung eines Personalausweises ohne maschinenlesbare Daten gemäß Gesetz Nr. 328/1999 Sb. beantragen, in der vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes geltenden Fassung, mit einer Gültigkeitsdauer von einem Monat beantragen.

 

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Novelle des Gesetzes über Reisedokumente möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

  • Im Zeitraum vom 29. Juli 2021 bis zum 1. August 2021 kann kein Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses gemäß Gesetz Nr. 329/1999 Sb. in der vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle geltenden Fassung gestellt werden. 
  • Vom 30. Juli 2021 bis zum 1. August 2021 ist es nicht möglich, einen Reisepass gemäß Gesetz Nr. 329/1999 Sb. in der vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltenden Fassung in Empfang zu nehmen. 

Aktualisiert: 31. 5. 2026 v 22:03:03

FacebookYoutube