Unternehmer und Abfallwirtschaft
Jeder Bürger der Stadt ist verpflichtet, die Abfallgebühren zu entrichten. Selbstständige und juristische Personen müssen die Abfallentsorgung selbst organisieren. Seit April werden Kontrollen durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Abfallentsorgung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Das Umweltamt führt Kontrollen der Abfallentsorgung bei selbstständigen natürlichen und juristischen Personen durch.
„Auf der Grundlage der verabschiedeten Abfallwirtschaftsstrategie haben wir uns auf selbstständige natürliche Personen und juristische Personen konzentriert, genauer gesagt darauf, ob sie ihre Verpflichtungen zur Abfallentsorgung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften erfüllen“, sagt der stellvertretende Bürgermeister Miroslav Peterka.
Was bedeutet das für die genannte Personengruppe? Ein Unternehmer, sei es eine natürliche oder juristische Person, muss über ordnungsgemäße Abfallaufzeichnungen sowie über Nachweise über die Entsorgung oder Verwertung der Abfälle verfügen.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Unternehmer entweder einen Vertrag mit einem zugelassenen Unternehmen (Entsorgungsunternehmen) oder gegebenenfalls mit den Technischen Diensten der Stadt Příbram über die Abgabe von Abfällen abgeschlossen haben sollte oder über Belege für die Abgabe der Abfälle an die zuständige Anlage verfügen muss. Gewerbeabfälle dürfen in Příbram nicht über das kommunale Abfallwirtschaftssystem entsorgt werden.
„Die Umweltabteilung hat alle Gewerbetreibenden über elektronische Postfächer kontaktiert, um sie über diese Verpflichtung zu informieren und sie aufzufordern, die erforderlichen Unterlagen zur Abfallentsorgung vorzulegen. Die genannten Kontrollen gewährleisten die Einhaltung dieser Verpflichtung. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie als Unternehmer richtig vorgehen, beantworten Sie die grundlegenden Fragen, die Sie auf der Website odpady.pribram.eu finden. Bei Bedarf können Sie sich natürlich jederzeit an die genannte Abteilung wenden“, fügt Miroslav Peterka hinzu.
• Wussten Sie, dass der Status „Abfallerzeuger“ für jede selbstständig tätige natürliche oder juristische Person gilt, bei deren Tätigkeit Abfall anfällt? Laut Gesetz können auch Sie als solcher gelten, selbst wenn Sie nur eine minimale Abfallmenge produzieren.
• Haben Sie einen Vertrag mit einem zugelassenen Unternehmen oder mit den Technischen Diensten der Stadt Příbram abgeschlossen?
Als selbstständige natürliche oder juristische Person müssen Sie nämlich die Abfallentsorgung gesetzeskonform sicherstellen.
• Bringen Sie kleinere Abfallmengen selbst zur Deponie oder zur Sammelstelle?
Auch in diesem Fall benötigen Sie eine Abnahmebestätigung, die Sie bei einer Kontrolle vorlegen müssen.
• Wussten Sie, dass Sie in Příbram gewerblichen Abfall nicht über das kommunale Abfallsystem entsorgen dürfen, also weder in die Mülltonnen für Privathaushalte noch in die Sammelbehälter für Wertstoffe (Kunststoffe, Papier, Glas und andere)?
Die Stadt Příbram erlaubt derzeit weder natürlichen noch juristischen Personen, die gewerblich tätig sind, die Teilnahme am kommunalen Abfallsystem für Privathaushalte.
• Führen Sie eine laufende Abfallbuchhaltung und bewahren Sie die Belege mindestens 5 Jahre lang auf?
Jede gewerblich tätige natürliche oder juristische Person, bei deren Tätigkeit Abfall anfällt, muss ab dem Zeitpunkt seiner Entstehung eine laufende Abfallbuchhaltung führen. Gleichzeitig müssen Sie bei einer Kontrolle in der Lage sein, die Art der Abfallentsorgung nachzuweisen, beispielsweise anhand von Wiegescheinen oder Übernahmebestätigungen.
• Behalten Sie die Meldegrenzen für das ISPOP-System (Integriertes System zur Erfüllung der Meldepflichten) im Auge?
Die Pflicht zur elektronischen Meldung entsteht, wenn die Menge von 600 kg gefährlichen Abfällen und 100 t sonstigen Abfällen pro Kalenderjahr überschritten wird. Die Meldung erfolgt für das vorangegangene Kalenderjahr, und zwar spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres.
• Können Sie bei einer Kontrolle Belege über die Abfallübergabe (z. B. Wiegescheine) vorlegen?
Denn Sie haften für den Abfall bis zu dem Zeitpunkt, an dem er nachweislich an eine berechtigte Person übergeben wurde.
• Verfügen Sie in Ihrem Betrieb über Abfallbehälter für Kunden?
Wenn ja, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine getrennte Sammlung für Papier, Kunststoff, Glas, Metalle und Bioabfälle sicherzustellen.
Einzelheiten finden Sie auf der Website: odpady.pribram.eu
Eva Švehlová, DiS.
, Pressesprecherin
eva.svehlova@pribram.eu
Stadt Příbram, Tyršova 108, 261 19, Příbram I
Tel.: 318 402 240
Mobil: 778 533 946
Offizielle Facebook-Seite der Stadt Příbram: https://www.facebook.com/mestskyuradpribram
Veröffentlicht: 20. Mai 2026
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