Einheitliches Umweltgutachten (JES)


Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Plzeňská 134, Příbram, Natura-Gebäude, Abteilung für Umwelt

Wo ist das Formular erhältlich:
Das Antragsformular ist bei der Abteilung für Umwelt sowie auf der Website der Stadt zum Herunterladen erhältlich: 

Rechtsvorschriften, nach denen das Verfahren durchgeführt wird: 

Gesetz Nr. 148/2023 Sb. über die
einheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung Gesetz Nr. 149/2023 Sb., mit dem bestimmte Gesetze im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die einheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung geändert werden
Methodische Richtlinie der Abteilung für Umwelt und Wasserwirtschaft (OŽK) zur Umsetzung der einheitlichen Umweltverträglichkeitsprüfung in der Praxis der Verwaltungsbehörden
Anhang Nr. 1 der methodischen Richtlinie des Umweltministeriums – Verzeichnis der in die einheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung (JES) einbezogenen Verwaltungsakte
Anhang Nr. 3 der methodischen Richtlinie des Umweltministeriums – Erforderliche Angaben im Antrag auf eine einheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den einzelnen Rechtsvorschriften 

Verantwortlich für die Richtigkeit der Anleitung: Mgr. Klára Haidingerová, 1. 7. 2024

Aktualisiert: 4. 7. 2024 v 10:26:22

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