Pribram.eu Potřebuji vyřídit Životní prostředí, les a rybářství Životní prostředí Les a půda Verbindliche Stellungnahme zur Errichtung eines Bauwerks und zur Änderung der Flächennutzung auf einem Waldgrundstück

Verbindliche Stellungnahme zur Errichtung eines Bauwerks und zur Änderung der Flächennutzung auf einem Waldgrundstück

Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:

Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:

Katasterkarte (auf der die Flurstücknummern ersichtlich sind) mit Einzeichnung des Bauvorhabens, Lageplan des Bauvorhabens

Grundlegende Informationen:

Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die staatliche Forstverwaltung Teil des administrativen Schutzes von Grundstücken ist, die für die Erfüllung von Waldfunktionen bestimmt sind.

Bearbeitungsfrist:

In einfachen Fällen unverzüglich, in anderen Fällen innerhalb von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:

Der Eigentümer oder die Verfasser der Bauunterlagen.

Formular, wo erhältlich:

Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung erhältlich und kann auf der Website der Stadt hier heruntergeladen werden:

 

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz Nr. 289/1995 Sb. über Wälder und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forstgesetz) in der jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz der Tschechischen Nationalversammlung Nr. 114/1992 Slg. über den Natur- und Landschaftsschutz, in der jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung

Verfahren gemäß der Verwaltungsordnung:

Die Zustimmung oder Ablehnung wird als Grundlage für die Entscheidung über die Errichtung eines Bauwerks, einer Anlage oder von Geländegestaltungen erteilt; ihre Bekanntgabe stellt eine verbindliche Stellungnahme gemäß § 149 der Verwaltungsordnung dar und ist kein eigenständiger Bescheid in einem Verwaltungsverfahren.

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):

Für die Erteilung einer verbindlichen Stellungnahme wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Rechtsbehelfe:

Das ordnungsgemäße Rechtsmittel ist die Beschwerde gegen die entsprechende Entscheidung der Baubehörde. Eine rechtswidrige verbindliche Stellungnahme kann im Überprüfungsverfahren der Bezirksbehörde aufgehoben oder geändert werden.

Anmerkungen:

Der Eigentümer oder die Verfasser der Bauunterlagen sind verpflichtet, solche Lösungen vorzuschlagen, die im Hinblick auf den Erhalt des Waldes, den Umweltschutz und andere gesamtgesellschaftliche Interessen am besten geeignet sind.

 

Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 19:18:38

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