Zustimmung zur Aufteilung eines Waldgrundstücks

Wo Sie die Angelegenheit regeln können:

Plzeňská 134, Příbram I (Natura-Gebäude), 1. Stock, Abteilung für Umwelt

Weitere erforderliche Unterlagen, Informationen usw.:

Vermessungsplan, Begründung des Antrags, Stellungnahme des Forstwirtschaftsfachmanns.

Grundlegende Informationen:

Es handelt sich um ein Verfahren, bei dem die staatliche Forstverwaltung Teil des administrativen Schutzes von Grundstücken ist, die zur Erfüllung von Waldfunktionen bestimmt sind. Die Aufteilung von Waldgrundstücken, bei der die Fläche eines einzelnen Grundstücks unter 1 ha fällt, bedarf der Zustimmung der staatlichen Forstverwaltung.

Bearbeitungsfrist:

Falls das Vorhaben einem Bauverfahren unterliegt, ist die verbindliche Stellungnahme Bestandteil der einheitlichen Umweltverträglichkeitsprüfung, und die Frist richtet sich nach dem Gesetz Nr. 148/2023 Sb. über die einheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung. Wird die Genehmigung in Form eines Bescheids erteilt, gilt eine Frist von 30 Tagen, in besonders komplexen Fällen von 60 Tagen ab Einreichung des Antrags.

Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Mitteilung usw. einzureichen:

Das Verfahren wird auf Antrag des Grundstückseigentümers eingeleitet.

Wo ist das Formular erhältlich:

Das Antragsformular ist bei der Umweltabteilung erhältlich und kann auf der Website der Stadt
hier heruntergeladen werden: Formular „Zustimmung zur Aufteilung eines Waldgrundstücks“

Rechtsgrundlage:

  • Gesetz Nr. 289/1995 Sb. über Wälder und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (Forstgesetz) in der jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 500/2004 Slg., Verwaltungsordnung, in der jeweils gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühr (ggf. sonstige Gebühr):

Für den Erlass des Bescheids wird keine Verwaltungsgebühr erhoben.

Rechtsbehelfe:

Das ordentliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Die erlassene Entscheidung enthält einen Hinweis auf das Beschwerderecht, der Angaben darüber enthält, innerhalb welcher Frist, bei welcher Behörde und wo die Beschwerde eingelegt werden kann.

Aktualisiert: 29. 9. 2013 v 19:12:06

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