Kriminalprävention

Beauftragte für Kriminalprävention: Mgr. Lucie Šlapáková

Aufgabenbereich:

  • Zusammenarbeit mit dem Drogenbekämpfungskoordinator und dem Leiter der Kriminalprävention der Regionalverwaltung
  • enge Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei, der Polizei der Tschechischen Republik, dem Bewährungs- und Mediationsdienst, Schulen und anderen Behörden oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, die an Präventionsprogrammen oder -maßnahmen beteiligt sind
  • Organisation von Diskussionsrunden, Vorträgen, Bildungsprogrammen und weiteren Aktivitäten im Zuständigkeitsbereich
  • Erstellung von Halbjahresberichten zur Entwicklung der Kriminalität unter Verwendung der Erkenntnisse und Daten der Stadtpolizei, der Polizei der Tschechischen Republik, des Bewährungs- und Mediationsdienstes usw.
  • Koordination der Aktivitäten der Partner, die der Arbeitsgruppe für Kriminalprävention angehören
  • Erstellung von Informationsmaterialien für die Öffentlichkeit zu Präventionsempfehlungen oder -maßnahmen
  • Erstellung des Dokuments „Städtisches Programm zur Kriminalprävention“ sowie weiterer konzeptioneller Unterlagen

Programme zur Kriminalprävention

Städtisches Programm:

Programm zur Kriminalprävention der Stadt Příbram für das Jahr 2026


Konzept zur Kriminalprävention:

Konzeption zur Kriminalprävention für den Zeitraum 2024–2026

  

Wichtige Links:

www.prevencekriminality.cz

www.mvcr.cz/clanek/strategie-prevence-kriminality-na-leta-2012-2015.aspx

Der

Begriff der Kriminalprävention
Der Begriff der Kriminalprävention umfasst ein komplexes Maßnahmenpaket aus sozialer Prävention und situativer Prävention, einschließlich der Aufklärung der Öffentlichkeit über Möglichkeiten zum Schutz vor Straftaten sowie der Hilfe für Opfer von Straftaten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Kriminalität und ihre Folgen einzudämmen.

Kriminalität ist die extremste Ausprägung sozialer Pathologie.

Objekte der Kriminalprävention:
– kriminogene Faktoren – soziales Umfeld, Ursachen und Bedingungen der Kriminalität,
– potenzielle oder tatsächliche Straftäter,
– potenzielle oder tatsächliche Opfer von Straftaten. Die

Kriminalprävention ist neben der Strafverfolgung Teil der Kriminalpolitik.

A. Struktur der Kriminalprävention

I.1. Soziale Prävention
umfasst Maßnahmen, die den Prozess der Sozialisation und der sozialen Integration beeinflussen, sowie Maßnahmen, die auf die Veränderung ungünstiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedingungen abzielen, die als Hauptursachen für die Begehung von Straftaten angesehen werden.

Die Wirksamkeit der sozialen Prävention lässt sich statistisch oder wirtschaftlich nur schwer messen; sie kann lediglich anhand von Einschätzungen der sozialen Perspektiven der Einzelpersonen – den Adressaten der Präventionsmaßnahmen – abgeleitet werden. Soziale Prävention ist Teil der Sozialpolitik.


I.2. Situative Prävention
basiert auf der Erfahrung, dass bestimmte Arten von Kriminalität zu bestimmten Zeiten, an bestimmten Orten und unter bestimmten Umständen auftreten. Durch Maßnahmen des organisatorischen, physischen und technischen Schutzes versucht sie, kriminogene Bedingungen zu minimieren. Am wirksamsten ist sie bei der Eindämmung von Vermögensdelikten.

Situative Prävention ist relativ kostengünstig, stellt minimale Anforderungen an personelle und materielle Ressourcen und hat eine schnelle und relativ leicht statistisch messbare Wirkung. Ihre Wirksamkeit hängt jedoch von der Dauer angemessener Maßnahmen ab.

Die Kriminalprävention überschneidet sich insbesondere auf der Primärstufe mit der Prävention anderer sozialpathologischer Phänomene, zu deren schwerwiegendsten der Substanzmissbrauch zählt.


I. 3. Die Prävention von Drogenabhängigkeit
im Zusammenhang mit der Kriminalprävention umfasst ein umfassendes Betreuungsspektrum, das von der Verhinderung des Experimentierens mit Drogen in der bislang nicht betroffenen Bevölkerung und der unspezifischen Erziehung zu einem gesunden Lebensstil über die ambulante und stationäre Behandlung in indizierten Fällen von problematischem Drogenmissbrauch bis hin zur Rehabilitation und Resozialisierung von Personen, die bereits eine Behandlung durchlaufen haben und bei denen ein gesellschaftliches Interesse daran besteht, die erreichte Abstinenz aufrechtzuerhalten und ihnen bei der Rückkehr in ein normales Leben zu helfen.


I.4. Die Prävention von Viktimisierung und die Hilfe für Opfer von Straftaten
basieren auf Konzepten des sicheren Verhaltens, differenziert nach verschiedenen kriminellen Situationen und der psychischen Verfassung der gefährdeten Personen. In der Praxis handelt es sich dabei um gruppen- und Einzelberatung in den Bereichen Gesundheit, Psychologie und Recht, um das Training von Verteidigungsstrategien sowie um die Vermittlung technischer Möglichkeiten zum Schutz vor Kriminalität.

B. Ebenen präventiver Maßnahmen
Soziale und situative Ansätze ergänzen sich gegenseitig in der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention.

- Die Primärprävention umfasst vor allem erzieherische, bildungsbezogene, freizeitbezogene, aufklärende und beratende Maßnahmen, die sich insbesondere an die breite Öffentlichkeit richten. Besonderes Augenmerk gilt der positiven Beeinflussung insbesondere von Kindern und Jugendlichen (Freizeitgestaltung, sportliche Betätigungsmöglichkeiten).

Der Schwerpunkt der Primärprävention liegt in den Familien, in den Schulen und in den lokalen Gemeinschaften.

- Die Sekundärprävention befasst sich mit Risikopersonen und -gruppen, bei denen eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie zu Tätern oder Opfern von Straftaten werden (spezialisierte Sozialbetreuung), sowie mit sozialpathologischen Phänomenen (z. B. Drogen- und Alkoholabhängigkeit, Schulschwänzen, Spielsucht, Herumlungern, Vandalismus, interethnische Konflikte, Langzeitarbeitslosigkeit) sowie mit den Ursachen kriminogener Situationen. - Die tertiäre Prävention besteht in der Resozialisierung straffällig gewordener Personen (Berufseingliederung einschließlich Umschulung, Sozial- und Familienberatung, Hilfe bei der Wohnungssuche ...). Ihr Ziel ist es, die durch frühere Interventionen erzielten Ergebnisse zu sichern und ein dysfunktionales soziales Umfeld wiederherzustellen.

Die Verantwortung für den Bereich der Primär- und Sozialprävention liegt in der Zuständigkeit der Familie, der Gemeinde sowie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Die sekundäre und tertiäre Prävention fällt angesichts der fachlichen Anforderungen der einzelnen Maßnahmen in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit und Soziales sowie in bestimmten Zusammenhängen auch des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Gesundheitsministeriums. In bestimmten Bevölkerungsgruppen ist auch das Verteidigungsministerium tätig.

Der Schwerpunkt der Verantwortung für Maßnahmen der situationsbezogenen Prävention liegt in erster Linie bei den Bürgern und Gemeinden sowie im Rahmen festgelegter Zuständigkeiten auch beim Innenministerium bzw. bei der Polizei der Tschechischen Republik.

Nützliche Tipps

 

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Kancelář: Čechovská 114, Příbram VIII, Prevence kriminality, služebna
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Aktualisiert: 10. 4. 2026 v 10:08:49

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