Häufig gestellte Fragen zum Thema Umwelt

1) Ich möchte auf meinem Grundstück einen Baum zurückschneiden und einen anderen fällen. Brauche ich dafür eine Genehmigung und an wen muss ich mich wenden?

2) Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in Příbram, und vor unseren Fenstern wächst ein Baum, der uns die Aussicht komplett versperrt. An wen sollen wir uns wenden?

3) Mein Nachbar hat in seinem Garten einen Baum, der mich belästigt, weil er meine Fenster beschattet; außerdem muss ich das gesamte abgefallene Laub von meinem Grundstück entfernen. Das macht mir langsam keinen Spaß mehr. Kann da jemand etwas unternehmen?

4) Wir möchten unser Mehrfamilienhaus wärmedämmen. Ich habe gehört, dass es Probleme mit verstopften Öffnungen in den Platten gibt, vielleicht weil dort Vögel nisten? Brauchen wir dafür eine Genehmigung?

5) Darf man Heu, Laub, Äste oder gegebenenfalls andere pflanzliche Materialien verbrennen?

6) Mein Nachbar belästigt mich mit Rauch. Was kann ich dagegen tun?

7) Ich habe eine illegale Müllhalde entdeckt. Was soll ich tun?

8) In den Ferien werde ich am Orlické-Stausee sein. Wo kann ich Angelscheine kaufen?

9) In unserer Gemeinde gibt es einen Tierhalter, dessen Tiere abgemagert sind. Ich habe den Verdacht, dass sie nicht genug Futter bekommen und unter schlechten Bedingungen leben.

10) Ich habe ein Grundstück am Waldrand gekauft und möchte dort ein Einfamilienhaus bauen; dafür werde ich Ihre Hilfe benötigen.

11) Ich habe einen Garten an einem Bach (Fluss, Teich) und möchte meine Beete mit dem Wasser aus dem Bach bewässern. Darf ich das?

12) Hat es für mich irgendeine Bedeutung, dass ich das Wasser auf der Grundlage einer Genehmigung entnehmen werde, die von der zuständigen Wasserbehörde ausgestellt wurde?

13) Ich habe meinen Kindern eine Grüne Schildkröte und einen Graupapagei gekauft. Im Geschäft hat man mir gesagt, dass ich sie irgendwo registrieren lassen muss. Stimmt das?

 

1) Ich möchte auf meinem Grundstück einen Baum zurückschneiden und einen anderen fällen. Brauche ich dafür eine Genehmigung und an wen muss ich mich wenden?

Für das Zurückschneiden von Bäumen ist keine Genehmigung erforderlich, der Schnitt muss jedoch schonend und zur geeigneten Vegetationszeit (die von der Art abhängt) erfolgen, damit Sie den Baum nicht beschädigen.

Was das Fällen betrifft, so dürfen Sie ohne Genehmigung Bäume fällen, deren Stammumfang in einer Höhe von 1,30 m über dem Boden bis zu 80 cm beträgt (d. h. ein Durchmesser von ca. 25,5 cm), sofern es sich nicht um Bäume in einer Baumreihe oder in einem bedeutenden Landschaftselement handelt. Dichte Baumbestände können Sie ohne Genehmigung auf einer Gesamtfläche von bis zu 40 m² fällen. Übersteigen die Bäume diese Parameter, müssen Sie für deren Fällung vorab eine Fällgenehmigung einholen. Eine Ausnahme bilden Obstbäume; für deren Fällung ist unabhängig vom Stammumfang keine Genehmigung erforderlich, sofern die Bedingung erfüllt ist, dass sie im bebauten Gebiet der Gemeinde auf einem Grundstück wachsen, das im Kataster als Grundstücksart „Garten“, als bebaute Fläche und Innenhof oder als sonstige Fläche mit der Nutzungsart „Grünfläche“ eingetragen ist. In strittigen Fällen empfehlen wir eine Rücksprache mit der Naturschutzbehörde.

Die Fällung von Bäumen und Sträuchern wird von der zuständigen Gemeindeverwaltung genehmigt. In Příbram erteilt die Umweltabteilung des Stadtamtes die Genehmigung zur Fällung. Der Antrag kann nur vom Grundstückseigentümer oder vom Pächter bzw. Nutzer mit Zustimmung des Eigentümers gestellt werden. Die Fällung darf in der Vegetationsruhe erfolgen; in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.

Handelt es sich um eine Fällung größeren Umfangs, z. B. aufgrund von Bauarbeiten, verlangen wir in der Regel einen Entwurf für die künftige Landschaftsgestaltung des Grundstücks, auf dessen Grundlage wir die Ersatzbepflanzung vorschreiben.

 

2) Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in Příbram, und vor unseren Fenstern wächst ein Baum, der uns die Aussicht vollständig versperrt (er ist halb abgestorben, schädigt das Fundament des Gebäudes usw.). An wen können wir uns wenden?

Die Baumbestände auf öffentlichen Flächen in Příbram werden in der Regel von den Technischen Diensten der Stadt Příbram (Adresse: U kasáren 6, 261 01 Příbram) verwaltet, die zu diesem Zweck eine Grünflächenabteilung eingerichtet haben (Leiter: Herr Petr Polívka). Dieses nimmt auch Anträge von Bürgern auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen auf öffentlichen Flächen entgegen. Die Anträge der Bürger werden gemeinsam mit dem Umweltamt direkt vor Ort individuell geprüft. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass in strittigen Fällen nur solchen Anträgen stattgegeben werden kann, bei denen sich die Mehrheit der Bewohner des betreffenden Hauses oder zumindest diejenigen, die durch den Baum unmittelbar beeinträchtigt werden, auf die Fällung einigen. Daher empfehlen wir, dem Antrag auf Fällung beispielsweise das Protokoll einer Eigentümerversammlung beizufügen, in der Sie diese Angelegenheit behandelt haben, mit den zustimmenden bzw. ablehnenden Unterschriften der Bewohner des Hauses.

 

3) Mein Nachbar hat in seinem Garten einen Baum, der mich belästigt, da er meine Fenster beschattet und dessen Wurzeln die Mauer beschädigen. Ich habe es satt. Kann jemand etwas dagegen unternehmen?

Dieses Problem hat nichts mit dem Naturschutz zu tun, sondern fällt in den Bereich der zivilrechtlichen Beziehungen. Die Naturschutzbehörde kann die Fällung von Bäumen genehmigen, sie aber nicht anordnen. In dieser Angelegenheit kann Ihnen die Behörde nicht helfen. Hier empfiehlt es sich, sich mit dem Nachbarn zu einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, kann man sich angemessen auf § 1016 des Gesetzes Nr. 89/2012 Sb., Bürgerliches Gesetzbuch, stützen: „Tut der Eigentümer dies nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Nachbar ihn dazu aufgefordert hat, darf der Nachbar auf schonende Weise und zur geeigneten Jahreszeit die auf sein Grundstück ragenden Sträucher oder Äste des Baumes entfernen, sofern ihm dadurch ein Schaden oder andere Beeinträchtigungen entstehen, die das Interesse an der unversehrten Erhaltung des Baumes überwiegen.“ Dabei dürfen Sie den Baum natürlich nicht beschädigen. Eine weitere und oft einzige Möglichkeit ist, die Angelegenheit auf gerichtlichem Wege zu klären. 

 

4) Wir möchten ein Mehrfamilienhaus wärmedämmen. Ich habe gehört, dass es Probleme mit dem Verschließen von Öffnungen in den Platten gibt, vielleicht wegen des Nistens bestimmter Vögel? Brauchen wir dafür eine Genehmigung?

Hohe Gebäude in älteren Wohnsiedlungen werden vom Mauersegler besiedelt. Er nistet in Lüftungsschächten und anderen Öffnungen der Plattenbauwände. Durch Gebäuderenovierungen, insbesondere durch das Verschließen von Öffnungen und Hohlräumen bei der Wanddämmung, den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnraum und Dachreparaturen, verliert er geeignete Nistplätze. Wenn diese Maßnahmen während der Brutzeit erfolgen, können lebende Jungvögel direkt eingemauert werden. Der Mauersegler ist ein besonders geschützte Tierart. Das Gesetz verbietet es beispielsweise, in ihre natürliche Entwicklung einzugreifen, sie zu stören, zu schädigen oder ihre bewohnten Nistplätze zu zerstören.

Zur Lösung dieses Problems bietet sich folgende Vorgehensweise an:

  • An den Nistplätzen der Mauersegler dürfen während der Brutzeit, d. h. vom 20. April bis zum 10. August, keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Sind die Arbeiten an einem Haus, in dem Mauersegler nisten, bereits begonnen, sollte ein Bereich von mindestens 2–3 Stockwerken ab der Oberkante mit Lüftungsöffnungen frei von Gerüsten bleiben und erst fertiggestellt werden, nachdem die Mauersegler den Standort verlassen haben (d. h. nach dem 10. August).
  • In Ausnahmefällen können die Renovierungsarbeiten auch im obersten Stockwerk fortgesetzt werden, in dessen Lüftungsöffnungen Mauersegler nisten. Dann ist es jedoch erforderlich, die Arbeiten auf den Zeitraum von ca. 9:00 bis 15:00 Uhr zu beschränken, damit die Mauersegler ihre Jungvögel morgens und abends füttern können. Wir empfehlen eine Begutachtung durch einen Fachmann.
  • Die Lüftungsöffnungen dürfen nicht verschlossen werden (die Mauersegler verlieren dadurch ihre traditionellen Nistplätze; wenn dies zudem während der Brutzeit geschieht, sterben alle Vögel, die sich zu diesem Zeitpunkt im Nest befinden).
  • Behalten Sie die bisherigen Öffnungsprofile bei; um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern, können Sie über den Öffnungen Blechvordächer mit einer Überhängung von ca. 10 cm anbringen oder schräg abgeschnittene Rohre installieren. Die Ränder der Öffnungen müssen gegen Beschädigungen durch andere Vogelarten gesichert werden.
  • Ein teilweises Zumauern der Öffnungen ist möglich, sofern mindestens 7 cm lange, nicht verschlossene Einflugschlitze belassen werden.
  • Die Wand unterhalb der Öffnung sollte aufgeraut werden – durch die Anbringung eines Eckprofils mit Netz, das mit Kieskitt versehen ist (wodurch sich die Mauersegler beim Landen besser festhalten können) – dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn der Putz bereits ausreichend rau ist.

Eine direkte Genehmigung für die Wärmedämmung wird nicht erteilt; jedoch muss im Falle der Brut dieser Vögel deren Anwesenheit respektiert werden, andernfalls liegt ein Gesetzesverstoß mit entsprechenden Sanktionen vor.

Ein abschließender Ratschlag: Planen Sie die Wärmedämmung für eine geeignete Jahreszeit ein und rechnen Sie damit, dass Sie, falls das Vorkommen von Vögeln bestätigt wird (oder bereits im Voraus bekannt ist), nicht alle Öffnungen an der Hausfassade verschließen dürfen.

 

5) Darf man Heu, Laub, Äste oder gegebenenfalls andere pflanzliche Materialien verbrennen?

Im Luftreinhaltungsgesetz ist festgelegt, dass in offenen Feuerstellen nur trockenes Pflanzenmaterial verbrannt werden darf, wobei dieses Material nicht mit chemischen Stoffen verunreinigt sein darf. Gut getrocknetes Heu, Laub und andere pflanzliche Materialien dürfen daher unter Einhaltung der Brandschutzvorschriften in einer offenen Feuerstelle verbrannt werden. Verstöße gegen diese gesetzliche Bestimmung können von der zuständigen Gemeindeverwaltung mit erweiterter Zuständigkeit kontrolliert und geahndet werden.

Die zuständige Gemeinde kann jedoch durch eine Verordnung genauere Bedingungen für die Verbrennung von trockenem Pflanzenmaterial festlegen; sie kann eine solche Verbrennung auch verbieten, sofern sie eine andere Art der Entsorgung sicherstellt. Die Stadt Příbram hat keine detaillierteren Vorschriften erlassen.

Das Verbrennen größerer Mengen an Material sollte vorab elektronisch bei der Einsatzzentrale der Feuerwehr der Region Mittelböhmen unter der Adresse http://hzssk.webrex.cz/ gemeldet werden. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, direkt die Einsatzzentrale unter der Telefonnummer 950 870 444 anzurufen. Bei der Meldung sind der Ort und der Zeitpunkt der Verbrennung, die für die Verbrennung verantwortliche Person einschließlich ihrer Kontaktdaten sowie die getroffenen Brandschutzmaßnahmen anzugeben.

 

6) Mein Nachbar belästigt mich mit Rauch. Was kann ich dagegen tun?

In § 1013 des Gesetzes 89/2012 Sb., des Bürgerlichen Gesetzbuchs, heißt es unter anderem: „Der Eigentümer hat alles zu unterlassen, was dazu führt, dass Abfall, Wasser, Rauch, Staub, Gas, Geruch, Licht, Schatten, Lärm, Erschütterungen und andere ähnliche Einwirkungen (Immissionen) in das Grundstück eines anderen Eigentümers (Nachbarn) in einem Maß eindringen, das den örtlichen Verhältnissen unangemessen ist und die übliche Nutzung des Grundstücks erheblich einschränkt.“ Jeder, der sich durch das oben genannte Verhalten eines Nachbarn geschädigt fühlt, kann vor Gericht Rechtsschutz einklagen.

 

7) Ich habe eine illegale Müllhalde entdeckt. Was soll ich tun?

Melden Sie eine illegale Müllablagerung auf dem Gebiet der Stadt Příbram der Umweltabteilung des Stadtamtes Příbram (Tel. 318 402 476) oder der Stadtpolizei (156, 318 620 162). Wenn Sie jemanden dabei beobachten, wie er Abfälle außerhalb von Sammelbehältern oder ausgewiesenen Stellen entsorgt, rufen Sie bitte die Stadtpolizei an, damit diese sofort eingreifen kann. Für weitere Maßnahmen zur Verhängung eines Bußgeldes bzw. zur Beseitigung der illegalen Müllablagerung notieren Sie bitte das Kennzeichen, die Farbe und das Aussehen des Fahrzeugs, Datum und Uhrzeit sowie gegebenenfalls die Art des Abfalls und erstellen Sie eine Fotodokumentation. Ihre Aussage trägt zur Lösung des Problems bei.

 

8) Ich werde meinen Urlaub am Orlické-Stausee verbringen. Wo kann ich Angelscheine kaufen?

Nach unseren Informationen z. B.: ČRS-Zentrum Štědronín, Štědronín 7, 397 01 Písek, Tel.: 382 289 160; 606 925 186, E-Mail: stedronin@rybsvaz.cz; Hotel Zvíkov, 397 01 Zvíkovské Podhradí, Tel.: 382 285 659, e-mail:recepce@hotelzvikov.cz; Restaurant „U Cvrků“, 398 07 Orlík nad Vltavou, Tel.: 382 275 124; 777 160 515; Oldřich Vala, Chrást 12, 398 55 Kovářov, Tel.: 382 596 818; 721 944 231; František Pták, Chrást 45, 398 55 Kovářov, Tel.: 382 596 812; 739 084 916; Ing. Jiří Kraml, Podskalí 212, 262 35 Klučenice, Tel.: 318 853 134; 603 187 672; „Ráj rybářů“, Národní svobody 436, 379 01 Písek, Tel.: 777 244 605.

 

9) In unserer Gemeinde gibt es einen Tierhalter, dessen Tiere abgemagert sind. Ich habe den Verdacht, dass sie nicht ausreichend gefüttert werden und unter schlechten Bedingungen leben.

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Veterinärbehörde; nur diese kann beurteilen, ob das Tier tatsächlich misshandelt wird. Diese Behörde wird im Extremfall die Inobhutnahme des misshandelten Tieres veranlassen.

 

10) Ich habe ein Grundstück am Waldrand gekauft und möchte dort ein Einfamilienhaus bauen; dafür werde ich Ihre Unterstützung benötigen.

Wenn Sie einen Bau in einer Entfernung von bis zu 50 m vom Waldrand (gemäß Katasterauszug) planen, müssen Sie noch vor Erteilung der entsprechenden Genehmigung durch das Bauamt eine verbindliche Stellungnahme zur Lage dieses Bauvorhabens einholen. Diese Stellungnahme wird von unserer Abteilung ausgestellt.

 

11) Ich habe einen Garten an einem Bach (Fluss, Teich) und möchte meine Beete mit dem Wasser aus dem Bach bewässern. Darf ich das?

Eine Entnahmegenehmigung ist nicht erforderlich, sofern für die Entnahme von Oberflächenwasser keine technischen Anlagen verwendet werden, deren Betrieb eine Energiezufuhr erfordert. Andernfalls benötigen Sie eine Genehmigung der Wasserbehörde (Stadtverwaltung, Abteilung für Umwelt). Ihre ersten Schritte sollten sich an den Verwalter des Gewässers richten, der zu Ihrer geplanten Entnahme Stellung nehmen muss. Den zuständigen Verwalter finden Sie unter: http://www.voda.gov.cz/portal/cz/, oder die Wasserbehörde teilt Ihnen dies direkt mit. Bei Gewässern mit geringem Wasservolumen müssen Sie beim Tschechischen Hydrometeorologischen Institut (Adresse: Na Šabatce 17, 143 06 Prag 4 – Komořany) Daten zu den Wasserdurchflüssen an einem bestimmten Profil des Gewässers anfordern. Anschließend genügt es, den entsprechenden Antrag auszufüllen und bei der zuständigen Wasserbehörde einzureichen. Es ist zu beachten, dass kein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht. Bei Gewässern mit geringem Wasserførungsvermögen wird im Rahmen des Verwaltungsverfahrens ein Mindestrestabfluss festgelegt, der im Gewässer gewährleistet sein muss.

 

12) Hat es für mich irgendeine Bedeutung, dass ich Wasser auf der Grundlage einer von der zuständigen Wasserbehörde erteilten Genehmigung entnehme?

Die Notwendigkeit einer Genehmigung sollte nicht nur als Verpflichtung, sondern auch als Schutz der eigenen Wasserquelle verstanden werden. Wenn jemand aus der Umgebung die Quelle einer Person zerstört, die keine gültige Genehmigung besitzt, hat diese keine Handhabe. Verfügt er jedoch über eine gültige Genehmigung zur Grundwasserentnahme, hat er gemäß den geltenden Vorschriften Anspruch auf die Bereitstellung einer Ersatzwasserquelle oder auf eine einmalige Entschädigung dafür, dass ihm das Wasser im Brunnen verloren gegangen ist.

 

13) Ich habe meinen Kindern eine Grüne Schildkröte und einen Graupapagei gekauft. Im Geschäft hat man mir gesagt, dass ich sie irgendwo registrieren lassen muss. Stimmt das?

Es handelt sich um CITES-Tiere, die gemäß Gesetz Nr. 100/2004 Sb. registriert werden müssen; die Registrierung erfolgt durch das Bezirksamt der Region Mittelböhmen, Abteilung für Umwelt und Landwirtschaft (Zborovská 11, Prag 5). Das Stadtamt Příbram führt keine Registrierung durch. 

 

 

Aktualisiert: 19. 3. 2014 v 08:19:00

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