Pribram.eu Potřebuji vyřídit Stavba Stavební povolení Voda a odpady Hausbrunnen – kombinierter Antrag auf Baugenehmigung und Genehmigung zur Wasserentnahme
Stavební povo. Voda a odpady Do. st. - ko..
Hausbrunnen – kombinierter Antrag auf Baugenehmigung und Genehmigung zur Wasserentnahme
- Kombinierter Antrag auf Baugenehmigung und Genehmigung zur Wasserentnahme
Wo Sie die Angelegenheit erledigen können:
Stadtverwaltung Příbram, Tyršova 108, 261 19 Příbram, Abteilung für Umwelt
Grundlegende Informationen:
Für die Errichtung von Wasserbauwerken (Hausbrunnen), deren Änderung und Nutzungsänderung sowie deren Beseitigung ist eine Genehmigung der Wasserbehörde erforderlich.
Bearbeitungsfrist:
Innerhalb von 60 Tagen, in besonders komplexen Fällen innerhalb von 90 Tagen ab Einleitung des Verfahrens.
Wer ist berechtigt, einen Antrag, eine Anzeige usw. einzureichen:
Der Bauherr oder sein Bevollmächtigter (auf der Grundlage einer Vollmacht).
Weitere Verfahrensbeteiligte:
- Gemeinde,
- die Wasserwirtschaftsbehörde (sofern die Entscheidung Auswirkungen auf die Wasserverhältnisse im Einzugsgebiet haben kann),
- Personen, die Eigentums- oder sonstige Rechte an den Grundstücken und den darauf befindlichen Bauwerken haben, einschließlich Personen, die Eigentums- oder sonstige Rechte an benachbarten Grundstücken und den darauf befindlichen Bauwerken haben und deren Rechte durch die Baugenehmigung unmittelbar betroffen sein können,
- ggf. weitere.
Wo ist das Formular erhältlich?
Das Formular für den Antrag ist bei der Umweltabteilung und auf der Website der Stadt erhältlich.
Hier zum Herunterladen:
Zuständige Rechtsvorschrift:
- Gesetz Nr. 500/2004 Sb., Verwaltungsordnung
- Gesetz Nr. 183/2006 Sb. über Raumordnung und Bauordnung (Baugesetz)
- Gesetz Nr. 254/2001 Sb. über Gewässer
- Verordnung Nr. 183/2018 Sb. über die Anforderungen an Entscheidungen und sonstige Maßnahmen der Wasserbehörde sowie über die der Wasserbehörde vorzulegenden Unterlagen
- Gesetz Nr. 634/2004 Slg. über Verwaltungsgebühren
Verfahren gemäß der Verwaltungsordnung:
Die Genehmigung wird im Verwaltungsverfahren erteilt.
Erforderliche Angaben im Antrag:
Siehe das entsprechende Formular.
Verwaltungsgebühr (oder sonstige Gebühr):
- Brunnenbau: 300 CZK
- für die Erteilung einer nachträglichen Genehmigung zum Bau eines Brunnens: 300 + 300 CZK, dazu kommt die Gebühr für die Vor-Ort-Besichtigung – für jede angefangene Stunde während der Dienstzeit der Verwaltungsbehörde 500 CZK.
Rechtsbehelfe:
Das ordentliche Rechtsmittel ist die Beschwerde. Die erlassene Entscheidung enthält einen Hinweis auf das Beschwerderecht, aus dem hervorgeht, innerhalb welcher Frist, bei welcher Behörde und wo die Beschwerde eingelegt werden kann.
Verantwortlich für die Richtigkeit dieser Hinweise: Ing. Miloš Dubovský
Aktualisiert: 1. 11. 2018 v 12:10:04