Pribram.eu Potřebuji vyřídit Rodina a osobní záležitosti Rodina a děti Péče, výživné a styk Regelung der Verhältnisse gegenüber einem minderjährigen Kind

Regelung der Verhältnisse gegenüber einem minderjährigen Kind

 

Wo Sie die Angelegenheit regeln können:

Stadtverwaltung Příbram
, Abteilung für Soziales und Gesundheit
, Referat für den sozialrechtlichen Schutz von Kindern
, nám. T. G. Masaryka 107, Příbram I

Vorgehensweise:
Beispiel:
Ich bin verheiratete Mutter von drei minderjährigen Kindern. Der Vater der Kinder und mein Ehemann ist vor einem Monat von uns ausgezogen. Er leistet weder Unterhalt für die Kinder noch trägt er zu den Haushaltskosten bei. Er besucht die Kinder, und ich möchte mich vorerst nicht scheiden lassen. Er will mir nicht einmal sein Einkommen für die staatliche Sozialhilfe bestätigen. Wie soll ich vorgehen?

Sie können diese Angelegenheit mit dem zuständigen Sozialarbeiter der Abteilung für den sozial-rechtlichen Schutz von Kindern (OSPOD) besprechen.
Falls die Eltern ihren gemeinsamen Haushalt beendet haben oder keinen gemeinsamen Haushalt führen, ist es ratsam, die Situation durch die Einreichung eines Antrags auf Regelung der Erziehung und des Unterhalts für das minderjährige Kind während der Ehe
zu regeln. Für das Gerichtsverfahren wird dem minderjährigen Kind ein Vormund bestellt, der das Kind im Verfahren vertritt. In der Regel wird hierfür die Behörde für den sozialrechtlichen Schutz von Kindern (Stadtverwaltung Příbram) bestellt.
Zuständig für die Klärung der Situation ist das Amtsgericht am Wohnort des Kindes (Amtsgericht Příbram).
Verfahren in Angelegenheiten der Betreuung minderjähriger Kinder sind von Gerichtsgebühren befreit.

Die Regelung der Erziehung und des Unterhalts eines minderjährigen Kindes wird in § 50 des Familiengesetzes Nr. 94/1963 Slg. in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens ist ein Urteil, mit dem die Erziehung und der Unterhalt des minderjährigen Kindes geregelt werden. Das bedeutet, dass das Gericht entscheidet, welchem Elternteil das minderjährige Kind zur Erziehung anvertraut wird und mit welchem Betrag der Elternteil, der das Kind nicht in seiner Obhut hat, zum Unterhalt des Kindes beitragen muss.

Bei seiner Entscheidung berücksichtigt das Gericht vor allem die Rechte und Interessen des minderjährigen Kindes sowie die Erziehungsfähigkeit und die Möglichkeiten der Eltern, für das Kind zu sorgen. Das Kind kann in die Obhut eines Elternteils oder in die sogenannte gemeinsame Obhut übertragen werden. In Fällen, in denen beide Elternteile weiterhin im gemeinsamen Haushalt leben und sich beide an der Erziehung des minderjährigen Kindes beteiligen, kann das Gericht das Kind in die gemeinsame Obhut beider Elternteile überweisen.

Gegen die Entscheidung des Gerichts erster Instanz (Amtsgericht) kann innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Urteilsausfertigung Berufung beim Landgericht eingelegt werden.
Falls der Elternteil, dem eine Unterhaltspflicht auferlegt wurde, dieser freiwillig nicht nachkommt, kann der Berechtigte (der andere Elternteil, dem das Kind anvertraut wurde) gemäß § 276 der Zivilprozessordnung (OSŘ) einen Antrag auf Vollstreckung der Entscheidung durch Lohnpfändung beim Verpflichteten stellen. Der Antrag ist bei dem örtlich zuständigen Gericht einzureichen.

Befindet sich eine Mutter mit einem minderjährigen Kind aufgrund der Nichtzahlung von Unterhalt durch den Ehemann und Vater des Kindes für deren Unterhalt und den Haushalt in einer materiellen Notlage, kann sie von ihrem Recht Gebrauch machen, einen Antrag auf Sozialhilfe aufgrund sozialer Bedürftigkeit zu stellen. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Sozialabteilung der Gemeindeverwaltung zu stellen. (Abteilung für Soziales und Gesundheit der Gemeindeverwaltung Příbram).

 

Aktualisiert: 24. 3. 2026 v 11:21:03

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